Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BM 807
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 108G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø65.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1975 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T, S, R, J, H, K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4770 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S 80, 225/50R17 A02) bis A10)E19)E42)
S 80 T6 S03)
235/45R17
e9*2001/116*0028*17E 1200/1090 5/108/65
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S 80 CNG 225/50R17 A02) bis A10)
S03)
235/45R17
e9*2001/116*0043*10 1070/1050 5/108/65
RZ-064288-C0-306-16~VO-5-108-65-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 215/45R17 A02) bis A10) E42)
S03)
(nicht Cross Country, 225/45R17
bzw. XC 70)
235/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) E42)
S03)V00n)
e4*2001/116*0040*17 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 Bifuel 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
235/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00n)
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
235/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00n)
e9*2001/116*0036*17 1120/1050 5/108/65
RZ-064288-C0-306-16~VO-5-108-65-ET45.docx
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Anlage-Nr. : 16
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
235/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00n)
e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RZ-064288-C0-306-16~VO-5-108-65-ET45.docx
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Anlage-Nr. : 16
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country bzw. XC70-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
S03) Die Serienzentrierstifte sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BM 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 17.03.2011
RZ-064288-C0-306-16~VO-5-108-65-ET45.docx