Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47493
Nr. : RA-000650-E0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.6705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.6705.35
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1975 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
K, R, S, T, J, H Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
mm
N, L Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 110 Nm
Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm
RA-000650-E0-104-25a~VO-5-108-65-ET45_SL2.6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47493
Nr. : RA-000650-E0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6705
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850, 205/50R16 A02) bis A10)
S70, V70 E42)S03)
(Lim. , Kombi)
125 bis 195 V70 AWD 205/50R16 A02) bis A10)
E05) E42)S03)
205/55R16
e9*93/81*0002*13E 1150/1120 5/108/65
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 C70 205/55R16 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) S03)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
S03)V00)
e4*2001/116*0015*14E 1110/970 5/108/65
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S80, 215/55R16 A02) bis A10)
S80 T6 A93) S03)
225/55R16
e9*2001/116*0028*17E 1130/1090(1200/1090) 5/108/65
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S 80, ww. LPG, CNG 215/55R16 A02) bis A10)
A93) S03)
225/55R16
e9*98/14*0043*10E 1070 / 1050 5/108/65
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47493
Nr. : RA-000650-E0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6705
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 205/55R16 A02) bis A10) E44)
(außer Cross Country, S03)
XC70 ) 215/55R16
225/50R16
120 bis 154 V70 Cross Country, XC 70 205/55R16 M+S A02) bis A10)
E05) S03)
215/65R16
e4*2001/116*0040*17E 1110/1170 // (XC70 1130/1190) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
225/50R16
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)L21)
225/50R16
A01)L21)
e9*2001/116*0036*17E 1120/1050 5/108/65
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)L21)
225/50R16
A01)L21)
e9*2001/116*0044*12E 1070/1030(0) 5/108/65
RA-000650-E0-104-25a~VO-5-108-65-ET45_SL2.6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47493
Nr. : RA-000650-E0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6705
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder sind nur die serienmäßigen Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000650-E0-104-25a~VO-5-108-65-ET45_SL2.6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47493
Nr. : RA-000650-E0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6705
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16
ausgerüstet sind.
L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch
Kreisfahrt).
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.08.2011
RA-000650-E0-104-25a~VO-5-108-65-ET45_SL2.6705.docx