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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   DE807
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             108G
Radgröße:                                               8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø65.1
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2250 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
T, S, R, J, H, K                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4770     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




RA-000607-F0-306-18~VO-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200    S 80,                    225/50R17                                  A02) bis A10)E19)E42)
              S 80 T6                                                             S03)
                                       235/45R17

e9*2001/116*0028*17E   1200/1090                                                         5/108/65



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S 80 CNG                225/50R17                                         A02) bis A10)
                                                                                         S03)
                                                 235/45R17
e9*2001/116*0043*10    1070/1050                                                         5/108/65



Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                     215/45R17                                         A02) bis A10) E42)
                                                                                         S03)
                       (nicht Cross Country,     225/45R17
                        bzw. XC 70)
                                                 235/45R17

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10) E42)
                                                                                         S03)V00)

e4*2001/116*0040*17    1110/1170(CC 1130/1190)                                           5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           V70 Bifuel              215/45R17                                         A02) bis A10)
                                                                                         S03)
                                                 225/45R17

                                                 235/45R17

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00)

e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                                      5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191     S60                     215/45R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         225/45R17

                                         235/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00)

e9*2001/116*0036*17   1120/1050                                                  5/108/65



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              215/45R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         225/45R17

                                         235/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00)

e9*2001/116*0044*12   1070/1030(0)                                               5/108/65




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.




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Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012




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