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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064513-D0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   AR1 808
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           LK 108 G
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           Ø72.5/Ø65.1
geprüfte Radlast:                                          690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :   Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
T,S,R,J,H,K                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4770     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




RZ-064513-D0-306-11~VO-5-108-65-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064513-D0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   2/4                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 808


Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S 80                    225/40R18                                  A02) bis A10)
               S 80 T6                                                            S03)
                                       235/40R18

e9*2001/116*0028*17   1200/1090                                                   5/108/65



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S 80 CNG                225/40R18                                  A02) bis A10)
                                                                                  S03)
                                                235/40R18
e9*2001/116*0043*10   1070/1050                                                   5/108/65



Typ:                          S
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                      225/40R18                                 A02) bis A10)E42)
              (nicht Cross Country,                                               L21)S03)
               bzw. XC 70)              235/40R18
                                        A01)K15)K34)
e4*2001/116*0040*17   1110/1170(CC 1130/1190)                                     5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           V70 Bifuel              225/40R18                                  A02) bis A10)
                                                                                  L21)S03)
                                                235/40R18
                                                A01)K15)K34)
e4*2001/116*0061*13   1060/1170(0)                                                5/108/65



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191     S60                     225/40R18                                  A01) bis A10)
                                                                                  K34)L21)S03)

e9*98/14*0036*04      1120/1050                                                   5/108/65
e9*2001/116*0036*17




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064513-D0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 808


Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K34)L21)S03)

e9*98/14*0044*09      1070/1030(0)                                       5/108/65
e9*2001/116*0044*12




Auflagen und Hinweise

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064513-D0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 808


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K34) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca.150 mm vor und hinter der
     Radmitte an das Radhaus anzulegen oder auszuschneiden.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen
     (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.



Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




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