Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-C0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R5655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 54R5655.05
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2040 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H, J, R, S, T, K Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
L, LS, LW, N Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 110 Nm
Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm
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Nr. : RA-000666-C0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: LS
ABE / EG-Genehmigung: F787
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 142 Volvo 850 185/65R15 A02) bis A10)
E05) E19)S03)
195/60R15
205/55R15
185/65R15 M+S
103; 166; 184 Volvo 850 195/60R15 A02) bis A10)
E19)S03)
205/55R15
185/65R15 M+S
F787/NT10 1090/900 5/108/65
Typ: LW
ABE / EG-Genehmigung: G306
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 142 Volvo 850 185/65R15 A02) bis A10)
E05) E19)S03)
195/60R15
205/55R15
185/65R15 M+S
103; 166; 184 Volvo 850 TURBO/T-5, 195/60R15 A02) bis A10)
Volvo 850 T-5R, E19)S03)
Volvo 850 TDI, 205/55R15
Volvo 850 R
185/65R15 M+S
G306/NT09 1080/1100 5/108/65
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Anlage-Nr. : 9b
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 129 Volvo 850 185/65R15 A02) bis A10)E04)
(Limousine, Kombi) E05) E19)S03)
93 bis 176 Volvo S70, V70 195/60R15
(Limousine, Kombi) E05)
205/55R15
185/65R15 M+S
e9*93/81*0002*13 1110/1120 5/108/65
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 125 S 80 205/65R15 A02) bis A10)E04)
S03)
144 S 80 205/65R15 M+S A02) bis A10)E04)
S03)
1130/1040 5/108/65
e9*2001/116*0028*17E
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S80 ww. LPG, CNG 205/65R15 A02) bis A10)
E04)S03)
e9*98/14*0043*10 1070 / 1050 5/108/65
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 125 V70 195/65R15 A02) bis A10)E04)E42)
(außer XC70, S03)
Cross Country) 195/65R15 M+S
A93)
205/60R15
215/60R15
e4*98/14*0040*17E 1110/1170 5/108/65
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Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*.
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 Bifuel 195/65R15 A02) bis A10)
E04)E42) S03)
205/60R15
215/60R15
195/65R15 M+S
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 125 S60 195/65R15 A02) bis A10)E04)
A93) S03)
205/60R15
215/60R15
e9*2001/116*0036*16E 1120/1010 5/108/65
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 195/65R15 A02) bis A10)
A93) E04)S03)
205/60R15
215/60R15
e9*2001/116*0044*12E 1070/1030 5/108/65
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 176 C70 195/65R15 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A93) E04)S03)
205/60R15 M+S
e4*2001/116*0015*14E 1110/970(0) 5/108/65
RA-000666-C0-104-09b~VO-5-108-65-ET42_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-C0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000666-C0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012
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