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							Gutachten 366-0003-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO                                                      Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 05.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
EWLHSA42D651          PCD108 ET42              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      625     1975    07/10
EWLHSA42O651          PCD108 ET42              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      625     1975    02/12
EWLHSA42651           PCD108 ET42              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      625     1975    07/10
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 9
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV4
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : LW; N; LS; L; G
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJVF + Serienschrauben
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : R; JV; K; KV; J; T; H; S
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV6
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 9
                                             100 Nm für Typ : L
                                             110 Nm für Typ : G; L; LS; LW; N
                                             140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                             170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     S90 / V90, 940
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
9            e4*95/54*0006*..    125 - 150 195/65R15                51G                        nur für S90, V90
                                           205/55R15                51G                        (Serie ET43);
                                           205/65R15                51G                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 176 195/65R15               51G; 52J                   Cabrio; Coupe;
               e4*98/14*0015*..                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                               74P; 76Q; 76Z



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO                                                   Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 125 195/65R15             51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               205/60R15 91                                170 Nm; Frontantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0036*..                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 740; 76Q;
                                                                                          4GT

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
G            e9*97/27*0029*..  90 - 106 185/65R15                51G; 52J               Frontantrieb;
                                        195/60R15                51G                    10B; 10S; 11G; 11H;
                                        195/65R15                51G                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                        205/55R15                51G                    721; 725; 73C; 74C;
                                                                                        74H; 74P; 76Q
L              e9*93/81P0002*..,      93 - 176 195/60R15         Frontantrieb; 51G      nicht für gepanzerte
               e9*93/81*0002*..                205/55R15         Frontantrieb; 51G      Fz; ab
                                      93 - 184 185/65R15         Allradantrieb;         e9*93/81*0002*05;
                                                                 Frontantrieb; 51G; 52J 10B; 10S; 11G; 11H;
                                      125 - 184 195/65R15        Allradantrieb; 51G     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                        74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 205/65R15             51G                      nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                                           Frontantrieb;
KV             e1*KS*0007*..                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                       12K; 51A; 7IF; 71C;
               e9*2001/116*0028*..,                                                       71K; 721; 725; 73C;
               e9*96/79*0028*..,                                                          74A; 74H; 74P; 76Q;
               e9*98/14P0028*..,                                                          4FE
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 103         195/65R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
               e4*98/14*0061*..               195/65R15          51G; 52J                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76Q; 4PF
JV             e1*KS*0006*..          103     195/65R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 75I; 76Q; 4GT
S              e4*2001/116*0040*.., 85 - 125 195/65R15           51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
               e4*98/14*0040*..     85 - 184 195/65R15           51G; 52J                 51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76Q; 4GT




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO                                                   Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO 850
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e9*93/81*0002*..  93 - 166 195/60R15                Frontantrieb; 51G        nur bis
                               93 - 184 185/65R15                Allradantrieb;           e9*93/81*0002*04;
                                                                 Frontantrieb; 51G; 52J   10B; 10S; 11G; 11H;
                                              205/55R15          Frontantrieb; 51G        12K; 51A; 71C; 71K;
                                    142       195/65R15          Allradantrieb; 51G       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 74P
LS             F787                 93 - 125 185/65R15           12J; 51G                 ab Nachtrag 3; Pkw
                                    93 - 184 195/60R15           12J; 51G                 geschlossen;
                                              205/55R15          12K; 51G                 10B; 10S; 11G; 11H;
                                    125 - 184 185/65R15          12J; 51G; 52J            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                          74P; 76Q
LW             G306                 93 - 125 185/65R15           12J; 51G                 10B; 10S; 11G; 11H;
                                    93 - 184 195/60R15           12J; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/55R15          12K; 51G                 725; 73C; 74C; 74H;
                                    166 - 184 185/65R15          12J; 51G; 52J            74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12J) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Vorderachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
4FE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO                                                   Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
4GT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 30748354 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 30748354 ( nur e4*2001/116*0061*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO                                                   Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
7IF)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 30748354 ( nur
       e9*2001/116*0028*..,e9*2001/116*0043*..,e9*96/79*0028*..,e9*98/14*0028*..,e9*98/14*0043*..,e9*98/14
       P0028*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
       Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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