Gutachten 366-0340-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 23 VOLVO Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.03.2015
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Fahrzeughersteller : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AYA7HHA40651 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 690 2075 12/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 9
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LW; N; LS; L; G
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVF + Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : R; JV; K; KV; J; T; H; S
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9
110 Nm für Typ : G; L; LS; LW; N
140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: S90 / V90, 940
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9 e4*95/54*0006*.. 125 - 150 205/50R17 51G nur für S90, V90
(Serie ET43);
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
e4*96/27*0015*.., 10B; 11G; 11H; 12K;
e4*98/14*0015*.. 51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74C; 74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 23 VOLVO Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 225/45R17 90 170 Nm; Allradantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., 235/40R17 90 VEM; 11A; 22B; 24J; Frontantrieb;
e9*98/14*0036*.. 24M; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 VEM; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M 71K; 721; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 4GT
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S70 / V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e9*97/27*0029*.. 90 - 106 205/45R17 51G Frontantrieb;
215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 74H;
74P
L e9*93/81P0002*.., 93 - 184 205/45R17 51G nicht für gepanzerte
e9*93/81*0002*.. 215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G Fz; ab
e9*93/81*0002*05;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 11A; 22B; 24J; 24M; nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. 51G Allradantrieb;
KV e1*KS*0007*.. 235/45R17-93 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
T e9*2001/116P0028*.., 245/45R17-95 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*2001/116*0028*.., 24M 12A; 51A; 573; 7IF;
e9*96/79*0028*.., 71C; 71K; 721; 73C;
e9*98/14P0028*.., 74A; 74H; 74P; 4AE
e9*98/14*0028*..
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93 11A; 24J; 24M nicht Cross Country;
e4*98/14*0061*.. 225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb;
JV e1*KS*0006*.. 225/50R17 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
S e4*2001/116*0040*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 7IG;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76S
S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17 11A; 22G; 24J; 51G Cross Country;
e4*98/14*0040*.. 225/55R17 97 11A; 22G; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S; 4GT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 23 VOLVO Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO 850
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e9*93/81*0002*.. 93 - 184 205/45R17 10N; 51G nur bis
e9*93/81*0002*04;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74C; 74H; 74P
LS F787 93 - 184 205/45R17 10N; 11A; 22B; 51G ab Nachtrag 3;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74C; 74H; 74P
LS F787 93 - 184 205/45R17 10N; 51G ab Nachtrag 3;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74C; 74H; 74P
LW G306 93 - 184 205/45R17 10N; 11A; 22B; 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74C; 74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 23 VOLVO Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.03.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4GT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 30748354 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 23 VOLVO Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.03.2015
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Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7IF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 30748354 ( nur
e9*2001/116*0028*..,e9*2001/116*0043*..,e9*96/79*0028*..,e9*98/14*0028*..,e9*98/14*0043*..,e9*98/14
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 23 VOLVO Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.03.2015
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P0028*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7IG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 30748354 ( nur e1*KS*0006*..,e4*2001/116*0040*..,e4*2001/116*0061*..,e4*98/14*0040*..) (nur
wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.