Gutachten 366-0003-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
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Fahrzeughersteller : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EWLHSA42D651 PCD108 ET42 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 625 1975 07/10
EWLHSA42O651 PCD108 ET42 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 625 1975 02/12
EWLHSA42651 PCD108 ET42 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 625 1975 07/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 9
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LW; N; LS; L; G
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVF + Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : R; JV; K; KV; J; T; H; S
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9
100 Nm für Typ : L
110 Nm für Typ : G; L; LS; LW; N
140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: S90 / V90, 940
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9 e4*95/54*0006*.. 125 - 150 195/65R15 51G nur für S90, V90
205/55R15 51G (Serie ET43);
205/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e4*2001/116*0015*.., 120 - 176 195/65R15 51G; 52J Cabrio; Coupe;
e4*98/14*0015*.. 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H;
74P; 76Q; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 125 195/65R15 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 205/60R15 91 170 Nm; Frontantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0036*.. 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76Q;
4GT
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S70 / V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e9*97/27*0029*.. 90 - 106 185/65R15 51G; 52J Frontantrieb;
195/60R15 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
195/65R15 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 51G 721; 725; 73C; 74C;
74H; 74P; 76Q
L e9*93/81P0002*.., 93 - 176 195/60R15 Frontantrieb; 51G nicht für gepanzerte
e9*93/81*0002*.. 205/55R15 Frontantrieb; 51G Fz; ab
93 - 184 185/65R15 Allradantrieb; e9*93/81*0002*05;
Frontantrieb; 51G; 52J 10B; 10S; 11G; 11H;
125 - 184 195/65R15 Allradantrieb; 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 205/65R15 51G nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. Frontantrieb;
KV e1*KS*0007*.. 10B; 10S; 11G; 11H;
T e9*2001/116P0028*.., 12K; 51A; 7IF; 71C;
e9*2001/116*0028*.., 71K; 721; 725; 73C;
e9*96/79*0028*.., 74A; 74H; 74P; 76Q;
e9*98/14P0028*.., 4FE
e9*98/14*0028*..
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 103 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
e4*98/14*0061*.. 195/65R15 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q; 4PF
JV e1*KS*0006*.. 103 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 75I; 76Q; 4GT
S e4*2001/116*0040*.., 85 - 125 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
e4*98/14*0040*.. 85 - 184 195/65R15 51G; 52J 51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Q; 4GT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO 850
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e9*93/81*0002*.. 93 - 166 195/60R15 Frontantrieb; 51G nur bis
93 - 184 185/65R15 Allradantrieb; e9*93/81*0002*04;
Frontantrieb; 51G; 52J 10B; 10S; 11G; 11H;
205/55R15 Frontantrieb; 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
142 195/65R15 Allradantrieb; 51G 721; 725; 73C; 74C;
74H; 74P
LS F787 93 - 125 185/65R15 12J; 51G ab Nachtrag 3; Pkw
93 - 184 195/60R15 12J; 51G geschlossen;
205/55R15 12K; 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
125 - 184 185/65R15 12J; 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H;
74P; 76Q
LW G306 93 - 125 185/65R15 12J; 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
93 - 184 195/60R15 12J; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
205/55R15 12K; 51G 725; 73C; 74C; 74H;
166 - 184 185/65R15 12J; 51G; 52J 74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12J) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Vorderachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
4FE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
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4GT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 30748354 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 30748354 ( nur e4*2001/116*0061*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 7 VOLVO Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
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74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
7IF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 30748354 ( nur
e9*2001/116*0028*..,e9*2001/116*0043*..,e9*96/79*0028*..,e9*98/14*0028*..,e9*98/14*0043*..,e9*98/14
P0028*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.