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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000817-A0-021
Anlage-Nr. :                11c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 XRS-8018
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 108 C
Radgröße:                                               8Jx18EH2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  65,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
T, S, R, J, H, K                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000817-A0-021-11c~VO-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000817-A0-021
Anlage-Nr. :                11c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S 80,                   225/40R18                                  A02) bis A10)
               S 80 T6                                                            S03)
                                       235/40R18

e9*2001/116*0028*17   1200/1090                                                   5/108/65



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S 80 CNG                225/40R18                                  A02) bis A10)
                                                                                  S03)
                                                235/40R18
e9*2001/116*0043*10   1070/1050                                                   5/108/65



Typ:                          S
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                      225/40R18                                 A02) bis A10)E42)
              (nicht Cross Country,                                               L21)S03)
               bzw. XC 70)              235/40R18
                                        A01)K15)K34)
 220           V70 Typ R                225/40R18 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                  S03)
                                                235/40R18
                                                A01)K15)K34)
e4*2001/116*0040*17   1110/1170(CC 1130/1190)                                     5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           V70 Bifuel              225/40R18                                  A02) bis A10)
                                                                                  L21)S03)
                                                235/40R18
                                                A01)K15)K34)
e4*2001/116*0061*13   1060/1170(0)                                                5/108/65




RA-000817-A0-021-11c~VO-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000817-A0-021
Anlage-Nr. :                11c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191     S60                     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K34)L21)S03)

 220                   S60 Typ R         225/40R18 M+S                   A01) bis A10)
                                                                         K34)S03)

e9*98/14*0036*04      1120/1050                                          5/108/65
e9*2001/116*0036*17



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K34)L21)S03)

e9*98/14*0044*09      1070/1030(0)                                       5/108/65
e9*2001/116*0044*12



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-000817-A0-021-11c~VO-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50536 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000817-A0-021
Anlage-Nr. :                11c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8018


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K34) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca.150 mm vor und hinter der
     Radmitte an das Radhaus anzulegen oder auszuschneiden.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle
     ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRS-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.11.2016




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