Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 18 VOLVO                                                     Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 1 von 6

                               Fahrzeughersteller              VOLVO




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 37
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTHPHBP37B651           PCD108 ET37            Ø65.1/Ø70.1                 65,1     Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHPHBP37651            PCD108 ET37            Ø65.1/Ø70.1                 65,1     Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHPHSA37B651           PCD108 ET37            Ø65.1/Ø70.1                 65,1     Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHPHSA37651            PCD108 ET37            Ø65.1/Ø70.1                 65,1     Kunststoff        930      2330    01/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49878*10




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G; LW; N; L
               Zubehör                                    : OE-Schraube + ZJVF


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : R; T; KV; J; K; JV; S; H
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : L; LW
                                                            110 Nm für Typ : G; L; N
                                                            140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                                            170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 205/55R16              11A; 22B; 51G             Cabrio; Coupe;
                             e4*96/27*0015*..,              225/50R16              11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                              e4*98/14*0015*..                                     24M; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74H; 74P; 76U




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 18 VOLVO                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16 90                                  erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                             e9*98/14*0044*..               215/55R16 93      11A; 22B; 24J; 24M        170 Nm; Allradantrieb;
               R             e9*2001/116*0036*..,           225/50R16 92      11A; 22B; 24J; 24M;       Frontantrieb;
                             e9*98/14*0036*..                                 57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                                        76U; 4GT

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G            e9*97/27*0029*..  90 - 106 205/50R16              11A; 22B; 24J; 51G        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70 / V80
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L            e9*93/81P0002*..  93 - 176 205/50R16              11A; 22B; 24J; 51G        nicht für gepanzerte
                                                                                                        Fz; ab
§22 49878*10




                                                                                                        e9*93/81*0002*05;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70 /V80
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L            e9*93/81*0002*..  93 - 176 205/50R16              11A; 22B; 24J; 51G        nicht für gepanzerte
                                                                                                        Fz; ab
                                                                                                        e9*93/81*0002*05;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 215/55R16           11A; 24J; 24M; 51G        nicht gepanzerte Fz;
                            e9*98/14*0043*..              225/50R16-92        11A; 22B; 24C; 24M        Allradantrieb;
               KV           e1*KS*0007*..                 225/55R16           11A; 21B; 22B; 24J;       Frontantrieb;
               T            e9*2001/116P0028*..,                              24M; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                             e9*2001/116*0028*..,                                                       11H; 12A; 51A; 573;
                             e9*96/79*0028*..,                                                          7IF; 71C; 71K; 721;
                             e9*98/14P0028*..,                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                             e9*98/14*0028*..                                                           74P; 76U; 4AE




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 18 VOLVO                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
               J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 147 225/50R16 92       11A; 21B; 22B; 24J;        nicht Cross Country;
                             e4*98/14*0061*..                                24M; 367                   Allradantrieb;
               JV            e1*KS*0006*..        85 - 191   205/55R16       11A; 21B; 22B; 24J;        Frontantrieb;
               S             e4*2001/116*0040*..,                            24M; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                             e4*98/14*0040*..                215/55R16   93  11A; 21B; 22B; 24J;        12A; 51A; 573; 7IG;
                                                                             24M                        71C; 71K; 721; 725;
                                                             225/50R16   92W 11A; 21B; 22B; 24J;        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                             24M; 367                   76U
               S             e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/65R16    98                             Cross Country;
                             e4*98/14*0040*..               225/60R16    98  11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76U; 4GT

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO 850
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L            e9*93/81*0002*..  93 - 125       225/45R16-89     11A; 22B; 24J; 685        nur bis
                                              93 - 166       205/50R16        11A; 22B; 24J; 51G        e9*93/81*0002*04;
                                              166            225/45R16        11A; 22B; 24J; 631;       Frontantrieb;
                                                                              685                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 49878*10




                                                                                                        74A; 74H; 74P
               LW            G306                 93 - 125 225/45R16-89       11A; 22B; 24J; 685        Frontantrieb;
                                                  93 - 184 205/50R16          11A; 22B; 24J; 51G        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                  166 - 184 225/45R16         11A; 22B; 24J; 631;       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                              685                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 18 VOLVO                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
§22 49878*10




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kot flügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4GT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 30748354 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 18 VOLVO                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften is t laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Aus zug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröß e zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        205/55R16
                                   Hinterachse:                        225/50R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
§22 49878*10




                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          205/50R16
                                   Hinterachse:                          225/45R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 18 VOLVO                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur s ichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7IF)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 49878*10




                      Nr.: 30748354 ( nur
                      e9*2001/116*0028*..,e9*2001/116*0043*..,e9*96/79*0028*..,e9*98/14*0028*..,e9*98/14*0043*..,e9*98/14
                      P0028*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                      Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7IG)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 30748354 ( nur e1*KS*0006*..,e4*2001/116*0040*..,e4*2001/116*0061*..,e4*98/14*0040*..) (nur
                      wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen