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							               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 23 VOLVO                                                     Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              VOLVO




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TREZHSA40D651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        610      2090    10/09
               TREZHSA40D651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        638      1995    10/09
               TREZHSA40O651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZHSA40S651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZHSA40T651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        638      1995    01/11
               TREZHSA40W651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        610      2090    03/09
               TREZHSA40W651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        638      1995    03/09
               TREZHSA40Y651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        638      1995    06/09
§22 47675*28




               TREZHSA40651            PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        610      2090    03/09
               TREZHSA40651            PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        638      1995    03/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : L; N; G; LW
               Zubehör                                    : OE-Schraube + ZJVF


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : S; J; R; H; JV
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : G; L; LW; N
                                                            140 Nm für Typ : J; JV; S
                                                            170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                                            Anzugsmoment




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 23 VOLVO                                                 Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 205/55R16            51G                     Cabrio; Coupe;
                            e4*96/27*0015*..,              225/50R16            51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                             e4*98/14*0015*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                        74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16             51G                     erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                             e9*98/14*0044*..               215/55R16           51G                     170 Nm; Allradantrieb;
               R             e9*2001/116*0036*..,                                                       Frontantrieb;
                             e9*98/14*0036*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                                        76U; 4GT

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G            e9*97/27*0029*..  90 - 106 205/50R16                51G                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 10S; 11G; 11H;
§22 47675*28




                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70 / V80
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L            e9*93/81P0002*..  93 - 176 205/50R16                51G                     nicht für gepanzerte
                                                                                                        Fz; ab
                                                                                                        e9*93/81*0002*05;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70 /V80
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L            e9*93/81*0002*..  93 - 176 205/50R16                51G                     nicht für gepanzerte
                                                                                                        Fz; ab
                                                                                                        e9*93/81*0002*05;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 23 VOLVO                                                 Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J            e4*2001/116*0061*.., 103         205/55R16          51G; 52J                10B; 11G; 11H; 12K;
                             e4*98/14*0061*..                205/55R16          51G                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                             215/55R16          51G                     725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P; 76U; 4PF
               JV            e1*KS*0006*..        103        205/55R16          51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                             215/55R16          51G                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P; 75I; 76U; 4GT
               S             e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 205/55R16           51G                     Cross Country;
                             e4*98/14*0040*..               215/65R16           51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P; 76U; 4GT
               S             e4*2001/116*0040*.., 85 - 191   205/55R16          51G                     nicht Cross Country;
                             e4*98/14*0040*..                215/55R16          51G                     Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76U; 4GT

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO 850
§22 47675*28




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LW           G306              103 - 125 205/50R16               51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        205/55R16 91                                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 23 VOLVO                                                  Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2022
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des E rsatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               4GT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 30748354 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
               4PF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 30748354 ( nur e4*2001/116*0061*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
                    geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 47675*28




               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Mont agehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 23 VOLVO                                                  Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2022
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               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
§22 47675*28




               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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