Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1/3 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/08 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 07 Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2205 mm Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs- hersteller anbindung Radlast rollumfang stand Volvo 5/108/67 7x16 45 675; 2250 Siehe unten 735 (7- Sitzer); Fahrzeugtypen Handelsbezeichnung Bremskontur Ergebnis Bemerkungen i.O. n.i.O. C Volvo XC90 VO510867-001 V:Ø316x38 VO510867-002 V:Ø335x30 17Zoll Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : VOLVO Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z32 OR 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000519-A0-233-13~VO-5-108-67-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2/3 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: C ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 154 Volvo XC 90 225/70R16 M+S A02) bis A10) E24) S02) 225/70R16 E05a)E24) 235/70R16 M+S E24a) 235/70R16 E18)E24a) e9*2001/116*0046*21 1310/ 1350 -1470 -7-Sitzer 5/108/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000519-A0-233-13~VO-5-108-67-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3/3 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 225/70R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu- ges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E24a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1400 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-13~VO-5-108-67-67_2-45-C18_706_45_07.doc RA-000519-A0-233-13~VO-5-108-67-67_2-45-C18_706_45_07.doc