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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                   46R6705
Art des Sonderrades:                                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                              Ronal
Radausführung:                                                          46R6705.25
Radgröße:                                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                     108 mm
Lochzahl:                                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                                    76,0 mm
Zentrierart:                                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                          7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                          710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                  2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                                 :   VOLVO

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                    Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
C                                                  Serien-Radschraube, Kegel 60°,           ZP50587 140 Nm
                                                   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
                                                   mm


Typ:                         C
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 154   Volvo XC 90            225/70R16 M+S                                        A02) bis A10)E24)
                                                                                           S02)
                                                       225/70R16
                                                       E05a)

e9*2001/116*0046*22   1310/ 1350 -1470 -7-Sitzer                                           5/108/67




RA-000567-B0-104-29~VO-5-108-67-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.




RA-000567-B0-104-29~VO-5-108-67-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1362 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2010




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