ABE: 47983
Design:
C 18
Radnummer:
C18 706 45 07
Daten:
7x16" ET45 LK5/108/67.1
CMS 607/08
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47983*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 EH2+
Typ: C18 706
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47983
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47983*01
Die ABE-Nr. 47983 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ C18 706, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) vom 19.02.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.02.2013
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 01.03.2013
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
20.02.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47983*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C18
Typ C18 706
Radgröße 7 J x 16 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum
(mm) (mm)
C18 706 607/11 CMS / SR02 Ø67,1 - Ø54,1 4/100/54,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR02 Ø67,1 - Ø54,1
C18 706 607/11 CMS / SR03 Ø67,1 - Ø56,1 4/100/56,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR03 Ø67,1 - Ø56,1
C18 706 607/11 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,5 4/100/56,6 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6
C18 706 607/11 CMS / SR05 Ø67,1 - Ø57,1 4/100/57,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR05 Ø67,1 - Ø57,1
C18 706 607/11 CMS / SR08 Ø67,1 - Ø59,1 4/100/59,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR08 Ø67,1 - Ø59,1
C18 706 607/11 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 4/100/60,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706 607/12 CMS / ohne Ring 4/108/65,1 25 625 1960 3/2010
25 35 607/12 JF / ohne Ring
C18 706 607/05 CMS / ohne Ring 5/100/57,1 46 650 2205 3/2010
46 53S 607/05 JF / ohne Ring
C18 706 607/01 CMS / ohne Ring 5/105/56,6 40 710 2205 3/2010
40 95 607/01 JF / ohne Ring
C18 706 607/08 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/108/60,1 45 710 2205 3/2010
45 07 607/08 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706 607/08 CMS / SR11 Ø67,1 - Ø63,4 5/108/63,4 45 710 2205 3/2010
45 07 607/08 JF / SR11 Ø67,1 - Ø63,4
C18 706 607/08 CMS / SR13 Ø67,1 - Ø65,1 5/108/65,1 45 710 2205 3/2010
45 07 607/08 JF / SR13 Ø67,1 - Ø65,1
C18 706 607/08 CMS / ohne Ring 5/108/67,1 45 710 2205 3/2010
45 07 607/08 JF / ohne Ring
C18 706 607/10 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 45 710 2205 3/2010
45 91S 607/10 JF / SR22 Ø66,45 - Ø57,1
C18 706 607/10 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 710 2205 3/2010
45 91S 607/10 JF / ohne Ring
C18 706 607/04 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,6 5/114,3/56,6 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum
(mm) (mm)
C18 706 607/04 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706 607/04 CMS / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / SR12 Ø67,1 - Ø64,1
C18 706 607/04 CMS / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / SR14 Ø67,1 - Ø66,1
C18 706 607/04 CMS / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / ohne Ring
C18 706 607/02 CMS / ohne Ring 5/115/70,2 40 710 2205 3/2010
40 70 607/02 JF / ohne Ring
C18 706 607/07 CMS / SR11 Ø72,6 - Ø67,1 5/120/67,1 44 710 2205 3/2010
44 16 607/07 JF / SR11 Ø72,6 - Ø67,1
C18 706 607/07 CMS / ohne Ring 5/120/72,6 44 710 2205 3/2010
44 16 607/07 JF / ohne Ring
Kennzeichnung
KBA-Nummer 47983
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C18 706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16EH2+
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen JF ww. CMS
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/100 46 650 2205
5/105 40 710 2205
5/115 40 710 2205
5/120 44 710 2205
5/108 45 710 2205
5/114,3 45 710 2205
4/108 25 625 1960
4/100 35 625 1960
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
4/100 195/40R16 35 625
4/108 195/40R16 25 625
5/100 195/45R16 46 650
5/105/56,6 205/55R16 40 710
5/108 195/60R16 45 710
5/114,3 195/50R16 45 710
5/120 195/55R16 44 710
5/105/56,6 185/50R16 40 710
5/120 185/50R16 44 710
5/115 185/50R16 45 710
5/112 185/50R16 45 710
5/100 185/50R16 46 650
4/108 195/45R16 25 625
5/108 185/50R16 45 710
5/114,3 185/50R16 45 710
4/100 195/45R16 35 625
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 255/60R16 45 710
5/112 245/70R16 45 710
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,68 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012
durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Nord durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung (JF) - 28.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung CMS + JF - 01.10.2012
Radzeichnung (JF) Blatt 1-3 54741670 A1-A3 13.09.2012
Beschreibung (CMS) 21.02.2011
Radzeichnung (CMS) J 607 000_C 31.12.2009
mit Änderung vom 16.03.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 001_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 002_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 007_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 004_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 008_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 010_C 04.01.2010
mit Änderung vom 10.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 005_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung J 607 011 25.01.2010
Radzeichnung J 607 012 25.01.2010
Zusammenstellung CMS Zentrierringe Stand 02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel Stand 02.08.2012
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Befestigungsmittelzeichnung 3714T05 12.09.2006
Verwendungen Anlagen 01 bis 23
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 19. Februar 2013
Haasis 00190651.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C18
Typ C18 706
Radgröße 7,0Jx16EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C18 706 607/08 CMS / ohne Ring 5/108/67,1 45 710 2205
45 07 607/08 JF / ohne Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47983
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C18 706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16EH2+
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 31,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC90 120-154 225/70R16 A13 142 A02 A04 A05
C, C-2D 120-154 225/75R16 A12 138 A07 A08 A09
e9*2001/116*0046*.., 120-154 235/65R16 A13 142 A14 A19 B02
e1*2001/116*0506*.. 120-154 235/70R16 A13 140 B03 S01
Auflagen und Hinweise
138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Februar 2013 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2010.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. Februar 2013
Haasis 00190029.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim