Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. : RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. : 29
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: WM807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 108G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 850 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : VOLVO
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
C, C-2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4817 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
RA-000800-B0-306-29~VO-5-108-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. : RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. : 29
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C-2D e1*2001/116*0506*..
C e9*2001/116*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 232 Volvo XC90 235/60R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04) S02)
235/65R17
A01)K01)K04)
245/60R17
A01)K01)K04)K39)
255/55R17
A01)K01)K02)K39)
255/60R17
A01)K01)K02)K39)
275/55R17
A01)K01)K02)K39)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000800-B0-306-29~VO-5-108-67-ET35.docx
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Nr. : RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. : 29
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K39) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von
ca. 150 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen und neu zu befestigen, und die
dahinter liegenden Blechlaschen bzw. Blechkante umzulegen oder zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend der umgelegten Radhauskante nach
außen an das äußere Radhaus anzulegen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000800-B0-306-29~VO-5-108-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. : RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. : 29
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K39) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich
von ca. 150 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen und neu zu befestigen und die
dahinter liegenden Blechlaschen bzw. Blechkante umzulegen oder zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend der umgelegten Radhauskante nach
außen an das äußere Radhaus anzulegen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017
RA-000800-B0-306-29~VO-5-108-67-ET35.docx