Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 80720
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2080 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, F, B-N2D, F- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
N2D M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
D, D-2D, D-N2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 205/50R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04)S01)
215/45R17
K03)
225/45R17
K03)K33)
235/40R17
K01)K33)
74 bis 169 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K01)K04)S01)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
74 bis 169 Volvo C70 Cabrio 215/50R17 A02) bis A10)
M00) S01)
225/45R17
235/45R17
e4*2001/116*0076*25 1100/1010 (Cabrio 1140/1080) 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K01)K04)S01)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3
RA-000385-K0-015-06a~VO-5-108-63-ET40.docx
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Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S80 205/55R17 A02) bis A10)
A93)E57)M00)
215/50R17
M00)E57)
225/50R17 M+S
A01)K04)
225/50R17
A01)E05a)K04)
235/45R17
245/45R17
A01)K04)
e9*2001/116*0057*15 1300/1080(0) 5/108/63,3
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 205/55R17 M+S A02) bis A10)
A93)M00)
215/50R17 M+S
M00)
225/50R17
A01)K04)
235/45R17
245/45R17
A01)K04)
e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3
RA-000385-K0-015-06a~VO-5-108-63-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
(außer XC 70) A93)E48)M00)
215/50R17
M00)E48)
225/50R17
A01)K04)
235/45R17
245/45R17
A01)K04)
120 bis 224 Volvo XC70 215/55R17 A01) bis A10)
K03)M00)
215/60R17
K03)M00)
e1*2001/116*0505*11 1280/1210(0) 5/108/63,3
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
(außer XC 70) A93)E48)M00)
215/50R17
M00)E48)
225/50R17
A01)K04)
235/45R17
245/45R17
A01)K04)
120 bis 210 Volvo XC70 215/55R17 A01) bis A10)
K03)M00)
215/60R17
K03)M00)
e9*2001/116*0065*05 1280/1210(0) 5/108/63,3
RA-000385-K0-015-06a~VO-5-108-63-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: B-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
(außer XC 70) A93)E48)M00)
215/50R17
M00)E48)
225/50R17
A01)K04)
235/45R17
245/45R17
A01)K04)
120 Volvo XC70 215/55R17 A01) bis A10)
K03)M00)
215/60R17
K03)M00)
e1*2007/46*0495*01 1280/1215(0) 5/108/63,3
Typ: D
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93) K01)K04)
235/65R17
245/60R17
255/55R17
255/60R17
275/55R17
K47)
e9*2001/116*0068*08 1290//1310(0) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: D-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93) K01)K04)
235/65R17
245/60R17
255/55R17
255/60R17
275/55R17
K47)
e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3
Typ: D-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93) K01)K04)
235/65R17
245/60R17
255/55R17
255/60R17
275/55R17
K47)
e1*2007/46*0339*03 1290/1310(0) 5/108/63,3
RA-000385-K0-015-06a~VO-5-108-63-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: F
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60 / V60 205/50R17 A01) bis A10)
Volvo S60 / V60 Allrad A93a)E55)M00) K01)K04)
(Limousine, Kombi)
205/55R17
E55)M00)
215/45R17
A93)
215/50R17
K49)M00)
225/45R17
225/50R17
K48)K49)
235/45R17
K49)
245/40R17
K49)
245/45R17
K49)
e9*2007/46*0023*05 1250/1070(0) 5/108/63,3
RA-000385-K0-015-06a~VO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: F-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo V60 205/50R17 A01) bis A10)
Volvo V60 Allrad A93a)E55)M00) K01)K04)
(Kombi)
205/55R17
E55)M00)
215/45R17
A93)
215/50R17
K49)M00)
225/45R17
225/50R17
K48)K49)
235/45R17
K49)
245/40R17
K49)
245/45R17
K49)
E13*2007/46*1175*02 1220/1139(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000385-K0-015-06a~VO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E55) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.
K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch
ankleben).
K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur
umzulegen und aufzuweiten
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
klemmen.
RA-000385-K0-015-06a~VO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.09.2011
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