Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 80720
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2080 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : VOLVO (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H, J, R, S, T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
N, L, G, LS, LW Serien-Radschraube, Kegel 60°, 110 Nm
Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm
Typ: LS
ABE / EG-Genehmigung: F787
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 215/45R17 A01) bis A10)
(Limousine) K03)K37)K38)
S03)
F787/NT10E 1090/900 5/108/65
RA-000385-K0-015-07~VO-5-108-65-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: LW
ABE / EG-Genehmigung: G306
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 (Kombi) 215/45R17 A01) bis A10)
K03)K37)K38)
S03)
142 Volvo 850 AWD 205/50R17 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K35)M00) K36) S03)
215/45R17
225/45R17
K03)K35)
235/40R17
K03)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K03)
K35)K36)V00n)S03)
G306/NT09E 1090/1120 5/108/65
Typ: G
ABE / EG-Genehmigung: e9*97/27*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 106 S70 / V70 Bi-Fuel 215/45R17 A01) bis A10)
K03)K37)K38)
S03)
e9*97/27*0029*01 1040/1010 5/108/65
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 ww. 215/45R17 A01) bis A10)E42)
S70 / V70 K03)K37)K38)
(Limousine, Kombi S03)
Frontantrieb)
125 bis 184 Volvo 850 AWD ww. 205/50R17 A01) bis A10)
V70 AWD K35)M00) K36) S03)
(Allradantrieb)
215/45R17
225/45R17
K03)K35)
235/40R17
K03)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K03)
K35)K36)V00n)S03)
195 V70 AWD 215/45R17 A01) bis A10) E42)
(Allradantrieb) K36) S03)
225/45R17
K03)K35)
235/40R17
K03)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)E42)K03)
K35)K36)V00n)S03)
e9*93/81*0002*13E 1120/1120 5/108/65
1180 / 1120 -AWD
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.. , e4*98/14*0015*.. , e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 C 70 205/50R17 A02) bis A10)
M00) S03)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00n)
e4*96/27*0015*05 1110/970 5/108/65
e4*98/14*0015*10
e4*2001/116*0015*14E
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S 80 225/50R17 A01) bis A10)E42)E19a)
K15)K23)S03)
235/45R17
K03)
245/45R17
K03)
e9*2001/116*0028*17E 1200/1090 5/108/65
RA-000385-K0-015-07~VO-5-108-65-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 205/50R17 A02) bis A10) E42)
(nicht Cross Country, M00) S03)
bzw. XC 70)
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) E42)
M00) S03)V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) E42)
S03)V00n)
120; 136; 154 V70 225/50R17 A02) bis A10)
Cross Country / XC70 S03)
e4*98/14*0040*06 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65
e4*2001/116*0040*17E
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 BIFUEL 205/50R17 A02) bis A10)
M00) S03)
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00n)
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
RA-000385-K0-015-07~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 6/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 205/50R17 A02) bis A10)
M00) S03)
215/45R17
225/45R17
A01)K33)
K33)S03)
e9*2001/116*0036*17 1120/1050 5/108/65
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 205/50R17 A02) bis A10)
M00) S03)
215/45R17
225/45R17
A01)K33)
e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000385-K0-015-07~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 7/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000385-K0-015-07~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 8/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.
K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine
Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die
Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden.
K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter
nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt. Bei nicht
ausreichender Reifenfreigängigkeit ist der Lenkeinschlag durch Verwendung von
Unterlegscheiben zu begrenzen (Fachwerkstatt).
K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
- im gesamten Bereich zwischen Stoßfänger und seitlicher Schutzleiste ist die
Kunststoffkante des Radhauses komplett abzutrennen (über der Radmitte bis zu einer
Höhe von ca. 60 mm).
- im gleichen Bereich sind die Radaushauskante komplett umzulegen.
- im Bereich ab seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller sind die Radhauskanten
komplett umzulegen und um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten.
- die Ausbuchtung im Kunststoffradhaus im Bereich der inneren Reifenflanke auf Höhe
des Stoßfängers ist auszuschneiden oder abzuschleifen.
K38) An Achse 1 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter Radmitte
abtrennen und die Blechsicke dort nach oben formen,
- die Kunststoffradhauskante (am Stoßfänger sowie am Spritzlappen) ist ab Oberkante
auf ca.150 mm Länge (bis Befestigungsniet) kürzen bzw. abtrennen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S03) Die Serienzentrierstifte sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.
RA-000385-K0-015-07~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 9/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.03.2011
RA-000385-K0-015-07~VO-5-108-65-ET40.docx