Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber tyremotive GmbH Steigweg 24 // Geb. 61 97318 Kitzingen QM-Nr. 49 02 0691205 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell ALICE Typ ALICE 7017 Radgröße 7Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 57240 ALICE 7017 57240 / FZ22 Ø74,1 - 5/114,3/64,1 35 730 2250 Ø64,2 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51580 Herstellerzeichen itWheels Radtyp und Ausführung ALICE 7017 (s.o.) Radgröße 7Jx17H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 - 49013 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda CR-V (II) 110 205/55R17 K1c K2b K42 A01 A12 A14 RD8 110 215/50R17 K1c K2c K42 A19 S01 e11*98/14*0190* 110 215/55R17 K1c K2c K42 00-01 110 225/50R17 K1c K2c K42 110 225/55R17 K1c K2c K42 110 235/50R17 K1c K2c K42 Honda CR-V (II) 103-110 215/55R17 K1c K2c K42 A01 A12 A14 RD8, RD9 103-110 215/60R17 K1c K2c K42 A19 S01 e11*98/14*0190*02-.. 103-110 225/55R17 K1c K2c K42 e11*2001/116*0234*. 103-110 235/50R17 K1c K2c K42 103-110 235/55R17 K1c K2c K42 Honda CR-V (III) 103-122 225/65R17 K1c A01 A12 A14 RE5, RE6, RE7 103-122 235/60R17 K1c A19 S01 e11*2001/116* 103-122 245/55R17 K1c K42 0301*00-05, 103-122 255/55R17 K1c K2a K2b K42 0302*00-05, 0322*00-03 Honda CR-V (IV) 88-114 225/65R17 K1c A01 A12 A14 RE5, RE6 88-114 235/60R17 K1c K2b K6c K6w A19 A57 S01 e11*2001/116* 88-114 245/55R17 K1c K2b K6c K6w 0301*06-09, 0302*06-10 Honda CR-V (IV) 88-118 225/65R17 K1c A01 A12 A14 RE5, RE6 88-118 235/60R17 K1c K2b K6c K6w A19 A57 S01 e11*2001/116* 88-118 245/55R17 K1c K2b K6c K6w 0301*10-, 0302*11- ab Facelift 2015 Honda CR-Z 84, 89 205/40R17 A12 A14 A19 ZF1 84, 89 205/45R17 Cpe S01 e11*2007/46*0100*.. 84, 89 215/40R17 A01 K1c K6i 84, 89 215/45R17 A01 K1c K3i K3u K5b K6i K7a Honda Civic (IX) 73-110 205/50R17 A01 K1c A12 A14 A19 FK1, FK2, FK3 73-110 215/45R17 T87 Flh S01 e11*2001/116* 73-110 215/50R17 A01 K1c K2b K5v K8a 0255*07-.., 73-110 225/45R17 A01 K1c K5v 0256*07-.., 0257*06-.. - ab Modell 2012 Honda Civic (IX) 88,104 205/50R17 A01 K1c A12 A14 A19 Tourer 88,104 215/45R17 T87 Car S01 FK2, FK3 88,104 215/50R17 A01 K1c K2b K5v K8a e11*2001/116* 88,104 225/45R17 A01 K1c K5v 0256*11-.., 0257*10-.. - ab Modell 2014 Honda Civic (VII) Sport 66-118 205/45R17 A01 A12 A14 EP1,-2,-4, EV1 66-118 205/50R17 K41 K43 A19 Flh H5l e11*98/14* 66-118 215/40R17 K1c K2c X06 K42 K56 V17 0173, 0174, 0188*.. 66-118 215/45R17 K41 S01 e11*2001/116*0198*. 66-118 225/45R17 K1c K2c K41 K43 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic (VII) Type 147 205/45R17 K1c K2b K42 A01 A12 A14 R 147 215/40R17 K1c K2b K42 A19 S01 EP3 147 215/45R17 G01 K1c K2b K42 e11*98/14*0175*.. Honda Civic (VIII) 4- 92, 104 205/45R17 K3b K5a A01 A12 A14 Türer 92, 104 205/50R17 K3b K5b K6b A19 Sth S01 FB1,FB2,FB7,FB8 92, 104 215/45R17 K3b K5b K6b e11*2007/46*0183*..; 92, 104 225/45R17 K3b K5b K6b e11*2007/46*0184*..; e11*2007/46*0185*..; e11*2007/46*0186*.. Honda Civic (X) 5- 88-134 215/45R17 A12 A14 A19 Türer 88-134 215/50R17 Y85 S01 FC, FK 88-134 225/45R17 e11*2007/46*3633*..; 88-134 235/45R17 R70 e6*2007/46*0256*.. Honda Civic (X) 88-134 215/45R17 A94 A14 A19 Lim Limousine 88-134 215/50R17 A12 S01 FC, FK 88-134 225/45R17 A12 e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. Honda FR-V 92,103,110 205/50R17 K1c K2b K41 K45 K46 A01 A12 A14 BE1, BE3 92,103,110 215/45R17 K41 K45 K46 A19 V17 S01 e6*2001/116*0099*.. 92,103,110 225/45R17 K1c K2b K41 K45 K46 e6*2001/116*0100*.. Honda FR-V 103 205/50R17 K1c K2b K41 K45 K46 A01 A12 A14 BE5 103 215/45R17 K41 K45 K46 T91 A19 V17 S01 e6*2001/116*0104*.. 103 225/45R17 K1c K2b K41 K45 K46 Honda HR-V 77-91 205/50R17 K1a A01 A12 A14 GH1,2,3,4 77-91 215/50R17 K1a K2b A19 V00 V17 e6*98/14*0062, 77-91 225/45R17 K1c K2c S01 0063, 0067, 0068*.. Honda Stream 92, 115 205/50R17 K41 K42 LK6 A01 A12 A14 RN1, RN3 92, 115 215/45R17 K1b K2b K42 K45 T91 A19 V17 S01 e6*98/14*0081*.., 92, 115 225/45R17 K1c K2c K41 K42 LK6 e6*98/14*0082*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 4 von 9 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 5 von 9 A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. H5l Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung 195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 6 von 9 K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 7 von 9 K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 8 von 9 V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 205/55R17 225/50R17 Nr. 7 215/40R17 245/35R17 Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 10 215/55R17 235/50R17 Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X06 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 28. August 2020 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017 Hersteller tyremotive GmbH Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 28. August 2020 Coen 00349876.DOC CC/EK Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim