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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                Steigweg 24 // Geb. 61
                                97318 Kitzingen
                                QM-Nr. 49 02 0691205

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ALICE
Typ                             ALICE 7017
Radgröße                        7Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
57240        ALICE 7017 57240 / FZ22 Ø74,1 -     5/114,3/64,1           35       730     2250
             Ø64,2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51580
Herstellerzeichen               itWheels
Radtyp und Ausführung           ALICE 7017 (s.o.)
Radgröße                        7Jx17H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5         60° Kegel   110                      -                    49013

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                          tyremotive GmbH

                                                                                   Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda CR-V (II)           110            205/55R17   K1c K2b K42                    A01 A12 A14
RD8                       110            215/50R17   K1c K2c K42                    A19 S01
e11*98/14*0190*           110            215/55R17   K1c K2c K42
00-01                     110            225/50R17   K1c K2c K42
                          110            225/55R17   K1c K2c K42
                          110            235/50R17   K1c K2c K42
Honda CR-V (II)           103-110        215/55R17   K1c K2c K42                    A01 A12 A14
RD8, RD9                  103-110        215/60R17   K1c K2c K42                    A19 S01
e11*98/14*0190*02-..      103-110        225/55R17   K1c K2c K42
e11*2001/116*0234*.       103-110        235/50R17   K1c K2c K42
                          103-110        235/55R17   K1c K2c K42
Honda CR-V (III)          103-122        225/65R17   K1c                            A01 A12 A14
RE5, RE6, RE7             103-122        235/60R17   K1c                            A19 S01
e11*2001/116*             103-122        245/55R17   K1c K42
0301*00-05,               103-122        255/55R17   K1c K2a K2b K42
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)           88-114         225/65R17   K1c                            A01 A12 A14
RE5, RE6                  88-114         235/60R17   K1c K2b K6c K6w                A19 A57 S01
e11*2001/116*             88-114         245/55R17   K1c K2b K6c K6w
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)           88-118         225/65R17   K1c                            A01 A12 A14
RE5, RE6                  88-118         235/60R17   K1c K2b K6c K6w                A19 A57 S01
e11*2001/116*             88-118         245/55R17   K1c K2b K6c K6w
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda CR-Z                84, 89         205/40R17                                  A12 A14 A19
ZF1                       84, 89         205/45R17                                  Cpe S01
e11*2007/46*0100*..       84, 89         215/40R17   A01 K1c K6i
                          84, 89         215/45R17   A01 K1c K3i K3u K5b K6i K7a
Honda Civic (IX)          73-110         205/50R17   A01 K1c                        A12 A14 A19
FK1, FK2, FK3             73-110         215/45R17   T87                            Flh S01
e11*2001/116*             73-110         215/50R17   A01 K1c K2b K5v K8a
0255*07-..,               73-110         225/45R17   A01 K1c K5v
0256*07-..,
0257*06-..
- ab Modell 2012
Honda Civic (IX)          88,104         205/50R17   A01 K1c                        A12 A14 A19
Tourer                    88,104         215/45R17   T87                            Car S01
FK2, FK3                  88,104         215/50R17   A01 K1c K2b K5v K8a
e11*2001/116*             88,104         225/45R17   A01 K1c K5v
0256*11-..,
0257*10-..
- ab Modell 2014
Honda Civic (VII) Sport   66-118         205/45R17                                  A01 A12 A14
EP1,-2,-4, EV1            66-118         205/50R17   K41 K43                        A19 Flh H5l
e11*98/14*                66-118         215/40R17   K1c K2c X06                    K42 K56 V17
0173, 0174, 0188*..       66-118         215/45R17   K41                            S01
e11*2001/116*0198*.       66-118         225/45R17   K1c K2c K41 K43

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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                         tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII) Type   147            205/45R17   K1c K2b K42                          A01 A12 A14
R                        147            215/40R17   K1c K2b K42                          A19 S01
EP3                      147            215/45R17   G01 K1c K2b K42
e11*98/14*0175*..
Honda Civic (VIII) 4-    92, 104        205/45R17   K3b K5a                              A01 A12 A14
Türer                    92, 104        205/50R17   K3b K5b K6b                          A19 Sth S01
FB1,FB2,FB7,FB8          92, 104        215/45R17   K3b K5b K6b
e11*2007/46*0183*..;     92, 104        225/45R17   K3b K5b K6b
e11*2007/46*0184*..;
e11*2007/46*0185*..;
e11*2007/46*0186*..
Honda Civic (X) 5-       88-134         215/45R17                                        A12 A14 A19
Türer                    88-134         215/50R17                                        Y85 S01
FC, FK                   88-134         225/45R17
e11*2007/46*3633*..;     88-134         235/45R17   R70
e6*2007/46*0256*..
Honda Civic (X)          88-134         215/45R17   A94                                  A14 A19 Lim
Limousine                88-134         215/50R17   A12                                  S01
FC, FK                   88-134         225/45R17   A12
e11*2007/46*3633*..;
e6*2007/46*0256*..
Honda FR-V               92,103,110     205/50R17   K1c K2b K41 K45 K46                  A01 A12 A14
BE1, BE3                 92,103,110     215/45R17   K41 K45 K46                          A19 V17 S01
e6*2001/116*0099*..      92,103,110     225/45R17   K1c K2b K41 K45 K46
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V               103            205/50R17   K1c K2b K41 K45 K46                  A01 A12 A14
BE5                      103            215/45R17   K41 K45 K46 T91                      A19 V17 S01
e6*2001/116*0104*..      103            225/45R17   K1c K2b K41 K45 K46
Honda HR-V               77-91          205/50R17   K1a                                  A01 A12 A14
GH1,2,3,4                77-91          215/50R17   K1a K2b                              A19 V00 V17
e6*98/14*0062,           77-91          225/45R17   K1c K2c                              S01
0063, 0067, 0068*..
Honda Stream             92, 115        205/50R17   K41 K42 LK6                          A01 A12 A14
RN1, RN3                 92, 115        215/45R17   K1b K2b K42 K45 T91                  A19 V17 S01
e6*98/14*0081*..,        92, 115        225/45R17   K1c K2c K41 K42 LK6
e6*98/14*0082*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 4 von 9

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 51580 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9
K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                  Seite 7 von 9
K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 8 von 9
V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17     255/45R17
Nr. 16   235/55R17     255/50R17
Nr. 17   235/60R17     255/55R17
Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. August 2020 in Lambsheim statt.




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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ ALICE 7017
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. August 2020




Coen                                                                 00349876.DOC

CC/EK




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