Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 16
Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
511248665 / 5FX 48 ohne 66,5 730 2250 04/17
47213
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMCA e1*2007/46*1679*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 COOPER (F57); ONE
205/40R17 84W 11A; 244; 246; 27I (F57); Cabrio;
205/45R17 84W 11A; 244; 246 Frontantrieb;
215/40R17 87 11A; 24J; 244; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 12A; 248 CLUBMAN JOHN
COOPER
215/50R17 95 11A; 12A; 248; 26P WORKS (F54); MINI
75 - 170 195/55R17 M+S 124; 52J CLUBMAN F54;
170 205/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Allradantrieb;
215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P; Frontantrieb;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83L
FML4 e1*2007/46*1680*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 COOPER (F55); ONE
205/45R17 84W 11A; 244; 246 (F55); Kombilimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 16
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 Mini F55/F56/F57; ab
205/40R17 84W nicht 5-türig; 11A; 244; e1*2007/46*0371*10;
246; 27I Cabrio;
205/45R17 84W 11A; 244; 246 Schräghecklimousine;
215/40R17 87 nicht 5-türig; 11A; 24J; 3-türig; 5-türig;
244; 27I Frontantrieb;
215/45R17 87 nicht 5-türig; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/55R17 M+S 11A; 12Q; 248; 52J BMW X1 (F48);
235/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Allradantrieb;
235/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83L
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 12A; 248 CLUBMAN JOHN
COOPER
215/50R17 95 11A; 12A; 248; 26P WORKS (F54); MINI
75 - 170 195/55R17 M+S 124; 52J CLUBMAN F54;
170 205/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Allradantrieb;
215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P; Frontantrieb;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83L
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J BMW Active Tourer
F45;
205/50R17 93 11A; 12A; 248 BMW Gran Tourer F46;
205/55R17 91W 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
215/50R17 91W 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
225/45R17 91W 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71C; 71K; 721;
26N; 27U 725; 73C; 74D; 76S;
83L
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/55R17 M+S 11A; 12Q; 248; 52J BMW X1 (F48);
235/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Allradantrieb;
235/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 16
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 205/50R17 93 11A; 12A; 248 BMW Gran Tourer F46;
205/55R17 91W 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
215/50R17 91W 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
225/45R17 91W 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71C; 71K; 721;
26N; 27U 725; 73C; 74D; 76S;
83L
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 168
Zubehör : B30 M12x1,5 30mm; CAP IT-WHEELS 60mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 639; 204; 204 K; 639/5; 246; 639/2; 176; 245G; 245; 639/4;
169
Zubehör : B13 M14x1,5 28mm; CAP IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168
130 Nm für Typ : 169; 176; 204; 204 K; 245; 245G; 246
150 Nm für Typ : 639; 639/4
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 24C kurzer Radstand;
langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76C; 915; MBV
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R17 88 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 87 MBD
225/45R17 90 11A; 24J; 24M
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 115 205/50R17 51G; 52J A-Klasse;
205/50R17 93 Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; MAO; PBK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 16
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
155 - 160 205/50R17 93 52J 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 91 52J 74A; 76S; AF7; PBK
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 nicht Natural Gas
225/45R17 91 Drive; nicht Electric
Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S; PBK
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 51G 721; 725; 73C; 74A
225/45R17 90
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 115 205/50R17 51G; 52J A-Klasse;
205/50R17 93 Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; MAO; PBK
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 26N; 26P CLA; Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 26P CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 26B; 26N Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; PBK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 CLA; nicht
215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; PBK
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
155 - 160 205/50R17 93 52J 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 91 52J 74A; 76S; AF7; PBK
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 205/50R17 M+S 11A; 26N; 26P CLA; CLA Limousine;
CLA Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; PBK
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 nicht Natural Gas
225/45R17 91 Drive; nicht Electric
Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S; PBK
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91 bis
e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 76T; 82M;
98A; DEN; MBD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 16
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S;
76T; 82M; 98A; DEN;
MBD
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; Nur
4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76T; 76U; 82M; 98A;
DEN
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 12R neue C-Klasse;
215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Coupe;
Allradantrieb; 12R Limousine;
85 - 245 225/50R17 12T; 51G Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S;
82M; 98A; DEN; MBD
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/50R17 91 12A; 51J bis
225/45R17 12T; 51G e1*2001/116*0457*24;
Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S;
76T; 82M; 98A; DEN
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 215/60R17 V-Klasse; Vito; Vito
65 - 140 225/55R17 Tourer; Vito Mixto;
225/60R17 ab
e1*2007/46*0457*09;
235/50R17 Allradantrieb;
235/55R17 Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 16
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 225/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 51G Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 215/60R17 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 65 - 140 225/55R17 Tourer; Vito Mixto;
225/60R17 ab
e1*2007/46*0459*06;
235/50R17 ab
e1*2007/46*0458*08;
235/55R17 Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 16
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 16
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 16
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 16
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MBV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 275 mm
(Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PBK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
(Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 16
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMCA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27Q x = 350 y = 380 HA
26Q x = 300 y = 300 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 16
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 16
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 16
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 16
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.