Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 511248665 / 5FX 48 ohne 66,5 730 2250 04/17 47213 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 COOPER (F57); ONE 205/40R17 84W 11A; 244; 246; 27I (F57); Cabrio; 205/45R17 84W 11A; 244; 246 Frontantrieb; 215/40R17 87 11A; 24J; 244; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 12A; 248 CLUBMAN JOHN COOPER 215/50R17 95 11A; 12A; 248; 26P WORKS (F54); MINI 75 - 170 195/55R17 M+S 124; 52J CLUBMAN F54; 170 205/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Allradantrieb; 215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P; Frontantrieb; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 83L FML4 e1*2007/46*1680*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 COOPER (F55); ONE 205/45R17 84W 11A; 244; 246 (F55); Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 Mini F55/F56/F57; ab 205/40R17 84W nicht 5-türig; 11A; 244; e1*2007/46*0371*10; 246; 27I Cabrio; 205/45R17 84W 11A; 244; 246 Schräghecklimousine; 215/40R17 87 nicht 5-türig; 11A; 24J; 3-türig; 5-türig; 244; 27I Frontantrieb; 215/45R17 87 nicht 5-türig; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/55R17 M+S 11A; 12Q; 248; 52J BMW X1 (F48); 235/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Allradantrieb; 235/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 12A; 248 CLUBMAN JOHN COOPER 215/50R17 95 11A; 12A; 248; 26P WORKS (F54); MINI 75 - 170 195/55R17 M+S 124; 52J CLUBMAN F54; 170 205/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Allradantrieb; 215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P; Frontantrieb; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J BMW Active Tourer F45; 205/50R17 93 11A; 12A; 248 BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 12A; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91W 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71C; 71K; 721; 26N; 27U 725; 73C; 74D; 76S; 83L Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/55R17 M+S 11A; 12Q; 248; 52J BMW X1 (F48); 235/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Allradantrieb; 235/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 83L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 205/50R17 93 11A; 12A; 248 BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 12A; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91W 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71C; 71K; 721; 26N; 27U 725; 73C; 74D; 76S; 83L Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 168 Zubehör : B30 M12x1,5 30mm; CAP IT-WHEELS 60mm Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 639; 204; 204 K; 639/5; 246; 639/2; 176; 245G; 245; 639/4; 169 Zubehör : B13 M14x1,5 28mm; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168 130 Nm für Typ : 169; 176; 204; 204 K; 245; 245G; 246 150 Nm für Typ : 639; 639/4 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 24C kurzer Radstand; langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76C; 915; MBV 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 142 205/45R17 84W 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R17 88 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 87 MBD 225/45R17 90 11A; 24J; 24M 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 115 205/50R17 51G; 52J A-Klasse; 205/50R17 93 Frontantrieb; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; MAO; PBK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 160 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 155 - 160 205/50R17 93 52J 721; 725; 729; 73C; 215/45R17 91 52J 74A; 76S; AF7; PBK Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 nicht Natural Gas 225/45R17 91 Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; PBK Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 51G 721; 725; 73C; 74A 225/45R17 90 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 115 205/50R17 51G; 52J A-Klasse; 205/50R17 93 Frontantrieb; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; MAO; PBK 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 26N; 26P CLA; Sportfahrwerk; 215/45R17 91 11A; 26P CLA Limousine; CLA 225/45R17 91 11A; 26B; 26N Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; PBK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 CLA; nicht 215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; PBK 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 160 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 155 - 160 205/50R17 93 52J 721; 725; 729; 73C; 215/45R17 91 52J 74A; 76S; AF7; PBK 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 205/50R17 M+S 11A; 26N; 26P CLA; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; PBK 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 nicht Natural Gas 225/45R17 91 Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; PBK Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91 bis e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 76T; 82M; 98A; DEN; MBD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76T; 82M; 98A; DEN; MBD 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; 76U; 82M; 98A; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 12R neue C-Klasse; 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Coupe; Allradantrieb; 12R Limousine; 85 - 245 225/50R17 12T; 51G Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 82M; 98A; DEN; MBD 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/50R17 91 12A; 51J bis 225/45R17 12T; 51G e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76T; 82M; 98A; DEN Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 215/60R17 V-Klasse; Vito; Vito 65 - 140 225/55R17 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 ab e1*2007/46*0457*09; 235/50R17 Allradantrieb; 235/55R17 Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 225/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 51G Heckantrieb; 235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 215/60R17 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 65 - 140 225/55R17 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 ab e1*2007/46*0459*06; 235/50R17 ab e1*2007/46*0458*08; 235/55R17 Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. MBV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 275 mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. PBK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27Q x = 350 y = 380 HA 26Q x = 300 y = 300 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 8 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.