Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MAZDA J, Mazda Motor Corporation Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5114350671 / 5GF 50 ohne 67,1 725 2251 04/17 47214 5114350671 / 5GF 50 ohne 67,1 730 2250 04/17 47214 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME 107 Nm für Typ : GDH-HME 110 Nm für Typ : JC-HME Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC-HME e13*2007/46*1605*.. 57 - 94 205/45R17 88 Schrägheck 4-türig; 205/50R17 89 Frontantrieb; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 66 - 100 205/45R17 88 Kombi; Schrägheck; 3- 205/50R17 89 türig; 5-türig; 215/45R17 87 Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Tucson, ix35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; serienmäßig; 12A 51A; 71C; 71K; 721; 215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 725; 73C; 74A serienmäßig; 12A 225/60R17 12K; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TL e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; TLE e11*2007/46*2724*.. serienmäßig; 12A 51A; 71C; 71K; 721; 215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 725; 73C; 74A serienmäßig; 12A 225/60R17 12K; 51G Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QLE e11*2007/46*3144*.. 85 - 136 215/60R17 96 12O Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CA; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ 126 Nm für Typ : DJ1 140 Nm für Typ : BL Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 12T; 51G 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 "Roadster Coupe"; 215/40R17 83 Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Z Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 631 10B; 11B; 11G; 11H; G138 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 21M; 52A Nur Vorderachslenkung; G517 105 - 155 225/45R17 11A; 21M; 52A; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91 12R Mazda CX-3; Kombi; 215/55R17 94 12R Allradantrieb; 225/50R17 94 12Q Frontantrieb; 225/55R17 97 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 51G; 52J Mazda 3 MPS; 215/45R17 87 52J Schrägheck; 225/45R17 91 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 51G; 52J Mazda 3 MPS; 215/45R17 87 Schrägheck; M+S Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 Stufenheck; 215/45R17 87 Schrägheck; 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; FGD BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 12T; 51G; 52J bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 12T; 51G; 52J bis Mj.2013; 215/45R17 91 12A; 52J Schrägheck; 225/45R17 91 12A; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 76Z BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 12N ab Mj.2013; ab 205/55R17 91 12A e11*2001/116*0262*10; 215/50R17 91 11A; 12A; 26P (Typ BM/BN); Limousine; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/50R17 12T; 51G bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/50R17 12T; 51G bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 215/45R17 91 12A Stufenheck; 225/45R17 91 12A Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 22I Kombi; Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 5ET Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 Schrägheck; 225/45R17 90 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; MAI GG1 e11*2001/116*0203*.. 122 215/45R17 87 5ET für Fz. mit 18" M+S 215/45R17 91 Bereifung; Kombi; M+S 191 215/45R17 91H Stufenheck; M+S Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 51J ab GHE e13*2007/46*1075*.. 215/50R17 91 11A; 245 e13*2007/46*1075*02; 225/45R17 91 ab 88 - 132 205/50R17 93 51J e1*2001/116*0448*06; 205/55R17 91W 51J bis Mj.2012; 215/50R17 91W 11A; 245 Stufenheck; 215/55R17 94 11A; 245 Schrägheck; 225/45R17 91W Frontantrieb; nur 225/50R17 94 11A; 245 Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 51J bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 51J Frontantrieb; nur 215/50R17 91 11A; 24J; 24M Mazda 6; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 21S; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 12T; 51G Mj.2015; Kombi; 235/50R17 96 12A Stufenheck; 235/55R17 99 12A Allradantrieb; 245/50R17 99 12A Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 51J nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 51J e13*2007/46*1075*01; 215/50R17 91 11A; 24J; 24M nur bis 225/45R17 91 e1*2001/116*0448*05; 88 - 136 205/50R17 91W 51J Schrägheck; 205/55R17 91W 51J Frontantrieb; nur 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M Mazda 6; 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- 225/65R17 12T; 51G 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N Kombi; Stufenheck; 225/55R17 12T; 51G Frontantrieb; 235/50R17 96 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 12A 51A; 71C; 71K; 721; 245/50R17 99 12A 725; 73C; 74A; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA J Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 12T; 51G 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 MAI) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 274 mm (Dicke 24 mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0364-17-LORD zur Erteilung der ABE 51580 ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.