Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Fahrzeughersteller : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, MAZDA J, Mazda Motor Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5114350671 / 5GF 50 ohne 67,1 725 2251 04/17
47214
5114350671 / 5GF 50 ohne 67,1 730 2250 04/17
47214
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME
107 Nm für Typ : GDH-HME
110 Nm für Typ : JC-HME
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC-HME e13*2007/46*1605*.. 57 - 94 205/45R17 88 Schrägheck 4-türig;
205/50R17 89 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 66 - 100 205/45R17 88 Kombi; Schrägheck; 3-
205/50R17 89 türig; 5-türig;
215/45R17 87 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: Tucson, ix35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H;
serienmäßig; 12A 51A; 71C; 71K; 721;
215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 725; 73C; 74A
serienmäßig; 12A
225/60R17 12K; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TL e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H;
TLE e11*2007/46*2724*.. serienmäßig; 12A 51A; 71C; 71K; 721;
215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 725; 73C; 74A
serienmäßig; 12A
225/60R17 12K; 51G
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QLE e11*2007/46*3144*.. 85 - 136 215/60R17 96 12O Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CA; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E; SE;
TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
126 Nm für Typ : DJ1
140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 12T; 51G 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 122 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 "Roadster Coupe";
215/40R17 83 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76Z
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 21M; 52A Nur Vorderachslenkung;
G517 105 - 155 225/45R17 11A; 21M; 52A; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91 12R Mazda CX-3; Kombi;
215/55R17 94 12R Allradantrieb;
225/50R17 94 12Q Frontantrieb;
225/55R17 97 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 51G; 52J Mazda 3 MPS;
215/45R17 87 52J Schrägheck;
225/45R17 91 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 51G; 52J Mazda 3 MPS;
215/45R17 87 Schrägheck;
M+S
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76Z
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 Stufenheck;
215/45R17 87 Schrägheck;
225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; FGD
BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 12T; 51G; 52J bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Z
BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 12T; 51G; 52J bis Mj.2013;
215/45R17 91 12A; 52J Schrägheck;
225/45R17 91 12A; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S; 76Z
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 12N ab Mj.2013; ab
205/55R17 91 12A e11*2001/116*0262*10;
215/50R17 91 11A; 12A; 26P (Typ BM/BN);
Limousine; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/50R17 12T; 51G bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/50R17 12T; 51G bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 215/45R17 91 12A Stufenheck;
225/45R17 91 12A Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 22I Kombi; Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 5ET Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 Schrägheck;
225/45R17 90 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; MAI
GG1 e11*2001/116*0203*.. 122 215/45R17 87 5ET für Fz. mit 18"
M+S
215/45R17 91 Bereifung; Kombi;
M+S
191 215/45R17 91H Stufenheck;
M+S
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 51J ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 215/50R17 91 11A; 245 e13*2007/46*1075*02;
225/45R17 91 ab
88 - 132 205/50R17 93 51J e1*2001/116*0448*06;
205/55R17 91W 51J bis Mj.2012;
215/50R17 91W 11A; 245 Stufenheck;
215/55R17 94 11A; 245 Schrägheck;
225/45R17 91W Frontantrieb; nur
225/50R17 94 11A; 245 Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 51J bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 51J Frontantrieb; nur
215/50R17 91 11A; 24J; 24M Mazda 6;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21S; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 12T; 51G Mj.2015; Kombi;
235/50R17 96 12A Stufenheck;
235/55R17 99 12A Allradantrieb;
245/50R17 99 12A Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 51J nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 51J e13*2007/46*1075*01;
215/50R17 91 11A; 24J; 24M nur bis
225/45R17 91 e1*2001/116*0448*05;
88 - 136 205/50R17 91W 51J Schrägheck;
205/55R17 91W 51J Frontantrieb; nur
215/50R17 91W 11A; 24J; 24M Mazda 6;
225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/65R17 12T; 51G 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 122 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N Kombi; Stufenheck;
225/55R17 12T; 51G Frontantrieb;
235/50R17 96 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 12A 51A; 71C; 71K; 721;
245/50R17 99 12A 725; 73C; 74A; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA J
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Seite: 7 von 11
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 12T; 51G 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 122 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
ANLAGE: 10 Radtyp: ALICE 7017
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0364-17-LORD
zur Erteilung der ABE 51580
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Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
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Gutachten 366-0364-17-LORD
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MAI) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 274 mm
(Dicke 24 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
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Gutachten 366-0364-17-LORD
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Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 12.09.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.