Gutachten 366-0369-17-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582 ANLAGE: 13 Radtyp: ALICE 7518 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 09.11.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 511541702 / 5HA 41 ohne 70,2 635 2083 09/17 47227 511541702 / 5HA 41 ohne 70,2 650 2050 09/17 47227 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP: IT-WHEELS; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1J e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R18 92 11A; 22P Kombi; Stufenheck; 225/45R18 91 11A; 22P Schrägheck; 235/45R18 94 11A; 22P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIO e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R18 92 Frontantrieb; KL1Y e4*2007/46*0224*.. 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; KL1YN e4*2007/46*0295*.. 235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP: IT-WHEELS; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0369-17-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582 ANLAGE: 13 Radtyp: ALICE 7518 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 09.11.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B 140 Nm für Typ : P-J/SW; P-J/SW/V Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/50R18 95 12A; 51J ASTRA GTC; CASCADA; 235/45R18 94 12T Frontantrieb; 235/50R18 97 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 225/40R18 92 51J Stufenheck; 225/45R18 51G Schrägheck; 235/45R18 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/50R18 95 51J ASTRA GTC; CASCADA; 235/45R18 94 Frontantrieb; 235/50R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/40R18 92 51J Nur ASTRA SPORTS 225/45R18 91 TOURER; Kombi; 235/45R18 94 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 225/45R18 95 Nur ZAFIRA TOURER; 235/45R18 94 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 225/40R18 92 51J Stufenheck; 225/45R18 51G Schrägheck; 235/45R18 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0369-17-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582 ANLAGE: 13 Radtyp: ALICE 7518 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 09.11.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 225/40R18 92 51J Nur ASTRA SPORTS 225/45R18 91 TOURER; Kombi; 235/45R18 94 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 225/45R18 95 Nur ZAFIRA TOURER; 235/45R18 94 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 225/40R18 92 51J Stufenheck; 225/45R18 51G Schrägheck; 235/45R18 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91 12A Grand Sport; Sports 225/50R18 95 11A; 12A; 26P; 27I Tourer; Allradantrieb; 235/45R18 94 12T Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 12A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 837 Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91 12A Sports Tourer; 225/50R18 95 11A; 12A; 26P; 27I Allradantrieb; 235/45R18 94 12T Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 12A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 837 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0369-17-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582 ANLAGE: 13 Radtyp: ALICE 7518 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 09.11.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0369-17-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582 ANLAGE: 13 Radtyp: ALICE 7518 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 09.11.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0369-17-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582 ANLAGE: 13 Radtyp: ALICE 7518 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 09.11.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: Z-B Genehm.Nr.: e8*2007/46*0264*.. Handelsbez.: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 150 y = 150 VA 27B x = 200 y = 250 HA 27I x = 150 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 30 VA 26N x = 200 y = 200 8 VA 27F x = 200 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.