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							Gutachten 366-0369-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 13                                                           Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH                                          Stand: 09.11.2017
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Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                             VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
511541702 /         5HA 41                     ohne                        70,2                    635     2083    09/17
47227
511541702 /         5HA 41                     ohne                        70,2                   650     2050     09/17
47227
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel; CAP: IT-WHEELS;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R18 92            11A; 22P                   Kombi; Stufenheck;
                                           225/45R18 91            11A; 22P                   Schrägheck;
                                           235/45R18 94            11A; 22P                   Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A

 Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R18 92                                       Frontantrieb;
 KL1Y         e4*2007/46*0224*..           225/45R18 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
 KL1YN        e4*2007/46*0295*..           235/45R18 94                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/45R18 96                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 76T

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel; CAP: IT-WHEELS;




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 09.11.2017
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                                                                                                     Seite: 2 von 6
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                          140 Nm für Typ : P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/50R18 95 12A; 51J           ASTRA GTC;
                                                                         CASCADA;
                                         235/45R18 94 12T                Frontantrieb;
                                         235/50R18 97 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R18 96 12A                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                         725; 73C; 74A; 75I;
                                                                         76O
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 225/40R18 92 51J                Stufenheck;
                                         225/45R18    51G                Schrägheck;
                                         235/45R18    51G                Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                         74A; 76O
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/50R18 95 51J                ASTRA GTC;
                                                                         CASCADA;
                                         235/45R18 94                    Frontantrieb;
                                         235/50R18    51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R18    51G                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                         75I; 76O
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/40R18 92 51J                Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R18 91                    TOURER; Kombi;
                                         235/45R18 94                    Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                         74A; 76O
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 225/45R18 95                    Nur ZAFIRA TOURER;
                                         235/45R18 94                    Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                         75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 225/40R18 92           51J                       Stufenheck;
                                         225/45R18              51G                       Schrägheck;
                                         235/45R18              51G                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 76O




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 09.11.2017
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 225/40R18 92 51J                                 Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R18 91                                     TOURER; Kombi;
                                         235/45R18 94                                     Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 76O
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   81 - 147 225/45R18 95                                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                             235/45R18 94                                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 225/40R18 92           51J                       Stufenheck;
                                         225/45R18              51G                       Schrägheck;
                                         235/45R18              51G                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91 12A                                 Grand Sport; Sports
                                         225/50R18 95 11A; 12A; 26P; 27I                  Tourer; Allradantrieb;
                                         235/45R18 94 12T                                 Frontantrieb;
                                         245/45R18 96 11A; 12A; 26P; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 837
Z-B            e8*2007/46*0264*..   81 - 191 225/45R18 91       12A                       Sports Tourer;
                                             225/50R18 95       11A; 12A; 26P; 27I        Allradantrieb;
                                             235/45R18 94       12T                       Frontantrieb;
                                             245/45R18 96       11A; 12A; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                          837

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 09.11.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 6
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 09.11.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 6
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 09.11.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z-B
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 200                     VA
             26P                      x = 150            y = 150                     VA
             27B                      x = 200            y = 250                     HA
             27I                      x = 150            y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200            30                 VA
             26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 200       y = 250            25                 HA
             27H                   x = 200       y = 250             8                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.