Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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Fahrzeughersteller : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT,
PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES, PSA Automobiles SA,
VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
510845651 / 5DC 45 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 730 2250 04/17
47217
510845651 / 5DC 45 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 730 2250 07/18
57217_SSW
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: FZ23 Ø74,1 - Ø65,1; M12x1,25 37mm Kegelbund; CAP
IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung: COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb;
225/45R18 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: COMBO LIFE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb;
225/45R18 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GRANDLAND X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2007/46*0597*.. 75 - 133 215/55R18 95 Frontantrieb;
215/60R18 98 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R18 98 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*9HY*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*XFV*; 6*4HP*;
6*****; 6*RHR*; 6*3FY*; 6*RHL*
Zubehör : Zentrierring: FZ23 Ø74,1 - Ø65,1; Serienbefestigungsmittel; CAP
IT-WHEELS 60mm;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M
Zubehör : Zentrierring: FZ23 Ø74,1 - Ø65,1; M12x1,25 37mm Kegelbund; CAP
IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*XFV*;
6*3FY*; 6*4HP*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*
135 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6***** e2*2001/116*0369*.. 80 - 120 225/45R18 91 Kombi; Limousine;
6*RFJ* e2*2001/116*0331*.. 80 - 155 225/45R18 91Y 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
6*RFN* e2*2001/116*0293*.. 225/45R18 95 5GG 12A; 51A; 54F; 71C;
6*RHL* e2*2001/116*0312*.. 71K; 721; 725; 73C;
6*RHR* e2*2001/116*0297*.. 74D; 74P
6*XFV* e2*2001/116*0295*..
6*3FY* e2*2001/116*0332*..
6*4HP* e2*2001/116*0352*..
6*6FY* e2*2001/116*0330*..
6*6FZ* e2*2001/116*0292*..
6*9HY* e2*2001/116*0336*..
6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 225/45R18 95 51J Coupe;
6*XFV* e2*2001/116*0295*.. 100 - 155 235/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P; 76T
Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/55R18 95 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R18 98 11A; 26P 135 Nm; PEUGEOT
3008;
225/55R18 98 11A; 26P PEUGEOT 5008; nicht
235/50R18 97 11A; 248; 26B GT-Line; Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/55R18 95 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R18 98 11A; 26P 135 Nm; PEUGEOT
3008;
225/55R18 98 11A; 26P PEUGEOT 5008; nur
GT-
235/50R18 97 11A; 26B Line; Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: FZ23 Ø74,1 - Ø65,1; M12x1,25 37mm Kegelbund; CAP
IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: DS 7 CROSSBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e2*2007/46*0601*.. 96 - 165 215/55R18 95 12Q Frontantrieb;
215/60R18 98 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R18 98 12Q 51A; 71C; 71K; 721;
225/60R18 100 12A 725; 73C; 74A; 74P;
235/50R18 97 11A; 12A; 26P 76O; 77E
235/55R18 100 11A; 12A; 26P
245/50R18 100 11A; 12A; 26N; 26P;
27I
245/55R18 103 11A; 12A; 26N; 26P;
27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: FZ23 Ø74,1 - Ø65,1; M12x1,25 37mm Kegelbund; CAP
IT-WHEELS 60mm;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm für Typ : E
130 Nm für Typ : F erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C5 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e2*2007/46*0642*.. 96 - 133 215/55R18 95 erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R18 98 145 Nm; Frontantrieb;
225/55R18 98 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 11A; 26P; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: PARTNER, BERLINGO, RIFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb;
225/45R18 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: RIFTER, BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb;
225/45R18 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 225/45R18 91 erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 130 Nm; Kombi;
245/45R18 96 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: FZ23 Ø74,1 - Ø65,1; Serienbefestigungsmittel; CAP
IT-WHEELS 60mm;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : J; JV; K; S; T
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/40R18 88Y VEM; 11A erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 170 Nm; Allradantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., Frontantrieb;
e9*98/14*0036*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/40R18 92 51J nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. 225/45R18 95 11A; 51J; 54A Allradantrieb;
T e9*2001/116P0028*.., Frontantrieb;
e9*2001/116*0028*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*96/79*0028*.., 12A; 51A; 573; 71C;
e9*98/14P0028*.., 71K; 721; 725; 73C;
e9*98/14*0028*.. 74D; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 85 - 147 225/40R18 88W VEM; 11A; 5FE nicht Cross Country;
e4*98/14*0061*.. 85 - 191 225/40R18 88Y VEM; 11A; 5FE Allradantrieb;
JV e1*KS*0006*.. 225/40R18 92W VEM; 11A Frontantrieb;
S e4*2001/116*0040*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*..
Handelsbez.: 3008, 5008
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 350 15 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT CITROEN
Fahrzeugtyp: J
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0601*..
Handelsbez.: DS 7 CROSSBACK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0369-17-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51582
ANLAGE: 3 Radtyp: ALICE 7518
Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 26.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: A
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0642*..
Handelsbez.: C5 AIRCROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 250 VA
26B x = 250 y = 300 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 300 8 VA
26J x = 250 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.