Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51645 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ALISIA 6516
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                Steigweg 24 // Geb. 61
                                97318 Kitzingen
                                QM-Nr. 49 02 0691205

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ALISIA
Typ                             ALISIA 6516
Radgröße                        6.5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
47120        ALISIA 6516 47120 / ohne Ring         4/108/65,1          35         580    1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51645
Herstellerzeichen               itWheels
Radtyp und Ausführung           ALISIA 6516 (s.o.)
Radgröße                        6.5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,25      60° Kegel     100                      28                 49110
S02     Schraube M12x1,25      60° Kegel     115                      28                 49110

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                DS
                                Opel
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51645 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ALISIA 6516
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4 (II)         68-88         195/55R16    A90                             A14 A19 B03
N                       68-88         195/60R16    A90                             Flh S01
e2*2007/46*0040*..;     68-88         205/55R16    A12
e2*2007/46*0079*..      68-88         215/55R16    A12 115
DS3 Crossback           74-114        215/60R16    AS7                             A14 A19 A58
U                       74-114        215/65R16    AS7                             NoE NoP S02
e2*2007/46*0639*..
Opel Corsa (F)          55-96         185/55R16    A90 R37                         A14 A19 A58
U                       55-96         195/55R16    A90                             Flh KOV NoE
e2*2007/46*             55-96         205/50R16    A01 A12 K2b                     S02
0639*05-..
Opel Mokka (B)          74,81,96      215/65R16    AS7                             A14 A19 A58
U                       74,81,96      225/60R16    A12                             NoE NoP S02
e2*2007/46*0639*12-..
Opel Mokka-e (B)        57 (100)      215/65R16    AS7                             A14 A19 A58
U                                                                                  S02
e2*2007/46*0639*12-..
- Elektro
Peugeot 2008 (II)       74-114        215/60R16    AS7                             A14 A19 A58
U                       74-114        215/65R16    AS7                             NoE NoP S02
e2*2007/46*
0639*05-..
Peugeot 208 (II)        55-96         185/55R16    A90 R37                         A14 A19 A58
U                       55-96         195/55R16    A90                             Flh KOV NoE
e2*2007/46*             55-96         205/50R16    A12                             S02
0639*03-..
- ohne GT-Line
Peugeot 208 GT-Line     74-96         195/55R16    A90 M+S                         A14 A19 A58
(II)                    74-96         205/50R16    A12 M+S                         Flh KMV NoE
U                                                                                  S02
e2*2007/46*
0639*03-..
Peugeot 308             66-110        195/60R16    A33 T89 115                     A14 A19 B03
4*****, 4               66-120        205/55R16    A12 116                         Flh S01
e2*2001/116*0362*..,    66-120        215/50R16    A12 116
e2*2007/46*0101*..      66-120        215/55R16    A12 115
- Fließheck
incl. Facelift 2011
Peugeot 308             66-110        195/60R16    A33 T89 115                     A14 A19 B03
Break/SW                66-120        205/55R16    A12 116                         Car S01
4*****, 4               66-120        215/50R16    A12 116
e2*2001/116*0362*..,    66-120        215/55R16    A12 115
e2*2007/46*0101*..
incl. Facelift 2011
Peugeot e-2008 (II)     57 (100)      215/60R16    AS7                             A14 A19 A58
U                       57 (100)      215/65R16    AS7                             S02
e2*2007/46*
0639*05-..
- Elektro



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51645 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ALISIA 6516
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51645 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ALISIA 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                     Seite 4 von 5
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

AS7     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51645 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ALISIA 6516
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juni 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Juni 2021


Kocher                                                                    00369768.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim