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							Gutachten 366-0375-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51645
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: ALISIA 6516
Hersteller: tyremotive GmbH                                          Stand: 11.01.2018
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Fahrzeughersteller                         : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
410845634 /         4CC45                      ohne                        63,4                    560     2013    07/17
47107
410845634 /         4CC45                      ohne                        63,4                   580     1935     07/17
47107
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : KAF; JK8; JD3; DBW; DNX; JHH; JU2; DAW; JH1; DAX;
                                             DFW; DBX; DNW; BCV
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm;
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JR8; JA8
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEES 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BCV; DAW; DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX;
                                             JA8; JD3; JH1; JR8; JU2
                                             133 Nm für Typ : KAF
                                             135 Nm für Typ : JHH; JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/55R16 87                                         Nur ECOSPORT;
                                         195/60R16 89                                         Frontantrieb;
                                         195/65R16 92                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              76U

Verkaufsbezeichnung:     Fiesta
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
JHH          e9*2007/46*3142*.. 52 - 103 195/50R16 84                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R16 87                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51645
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: ALISIA 6516
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 11.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 195/45R16             51G                       FL 2012; Schrägheck 4-
JR8          e9*2007/46*0002*..                                                           türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 147 195/45R16         51G                       FL 2012; Schrägheck 2-
JR8            e9*2007/46*0002*..                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          FHB

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 96       195/50R16-84                                10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,               205/45R16-83                                12A; 51A; 71C; 71K;
               e13*98/14*0057*..              205/50R16-87      11A; 22I                  721; 725; 73C; 74A
DBW            e13*97/27*0038*..
DBX            e13*98/14D0058*..,
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96 - 125 215/50R16               51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 195/45R16 80                                    10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..             205/45R16 83          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          SC4

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        195/55R16 87                                bis e1*98/14*0194*25;
                                              205/45R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16 87      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Ford KA, Ford KA+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 185/50R16 81           11A; 26P                  nur KA+;
                                         195/45R16 80                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R16 83           11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          77E


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51645
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: ALISIA 6516
Hersteller: tyremotive GmbH                                          Stand: 11.01.2018
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/45R16 83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-17-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51645
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: ALISIA 6516
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 11.01.2018
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51645
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: ALISIA 6516
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 11.01.2018
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                                                                                                     Seite: 5 von 6
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 6                                                         Radtyp: ALISIA 6516
Hersteller: tyremotive GmbH                                       Stand: 11.01.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    KAF
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1637*..
       Handelsbez.:    Ford KA, Ford KA+

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 200            y = 220                     HA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 270                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 270              8                HA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 270             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.