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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52686 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ ALISIA 6517
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                Steigweg 24 // Geb. 61
                                97318 Kitzingen


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ALISIA
Typ                             ALISIA 6517
Radgröße                        6.5Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
47109        ALISIA 6517 47109 / Ø63,3 - Ø60,1   4/100/60,1          40         590    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52686
Herstellerzeichen               itWheels
Radtyp und Ausführung           ALISIA 6517 (s.o.)
Radgröße                        6.5Jx17H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,5       60° Kegel   100                      26                 49021
S02     Schraube M12x1,5       60° Kegel   105                      26                 49021
S03     Schraube M12x1,5       60° Kegel   110                      26                 49021
S04     Mutter M12x1,25        60° Kegel   110                      -                  49033

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Lada
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52686 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ ALISIA 6517
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Dokker             55-96        205/45R17   T88 118                         A12 A16 A19
SD                                                                                A58 KOV S03
e2*2001/116*
0314*55-..;
e2*2007/46*0030*16-..
(OSD../8SD../SD*O../S
D*8..)
Dacia Lodgy              59-96        205/45R17   T88                             A12 A16 A19
SD (JSD../SD*J..)                                                                 A58 KOV S03
e2*2001/116*
0314*49-..
Dacia Logan (I)          50-77        195/45R17                                   A12 A16 A19
SD/SR                    50-77        205/45R17                                   Sth S02
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan (II) MCV     53-70        195/45R17   T85                             A12 A16 A19
SD/SR                    53-70        205/45R17                                   A58 Car KOV
e2*2001/116*                                                                      S02
0314*64-.., 0323*31-..
- Kombi
- (7SD/7SR../SD*7..)
Dacia Sandero (I)        50-77        195/45R17                                   A12 A16 A19
SD/SR                    50-77        205/45R17                                   Flh S02
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (I)        50-77        195/45R17                                   A12 A16 A19
Stepway                  50-77        205/45R17                                   Flh KMV S02
SD/SR
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero (II)       53-70        195/45R17                                   A12 A16 A19
SD/SR                    53-70        205/45R17                                   A58 Flh KOV
e2*2001/116*                                                                      S02
0314*58-..;0323*29-..;
e2*2007/46*0030*20-..
- (5SD../5SR../SD*5..)
Lada Vesta               75,78        195/45R17   K1a                             A01 A12 A16
GF                       75,78        205/45R17   K1a                             A19 A58 B67
e1*2007/46*1695*..                                                                Car KOV Lim
                                                                                  S03
Nissan Micra             48-81        195/40R17   K1c K2c K42                     A01 A12 A16
K12                                                                               A19 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*.                                                               S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52686 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ ALISIA 6517
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra            59, 72        195/40R17   K1c T81                         A01 A12 A16
K13                     59, 72        195/45R17   G77 K1c K8c                     A19 Flh S04
e13*2007/46*1111*..     59, 72        205/45R17   G77 K1c K2b K6g K6i K8c
incl. Facelift 2014
Nissan Micra            52, 66, 74    195/45R17                                   A12 A16 A19
K14                     52-86         205/45R17   A01 K2b K6g K6i K8h             A58 Flh S02
e9*2007/46*6454*..
Nissan Note             50-85         195/45R17                                   A12 A16 A19
E11                     50-85         205/45R17                                   S01
e11*2001/116*0268*.
Nissan Note             59, 66, 72    195/45R17                                   A12 A16 A19
E12                     59, 66, 72    205/45R17                                   A58 S04
e11*2007/46*0753*..
Renault Captur          66-110        205/50R17                                   A12 A16 A19
R                       66-110        205/55R17                                   A58 S02
e2*2001/116*            66-110        215/50R17
0327*52-..
Renault Clio (III)      48-102        195/45R17   T81 T85                         A12 A16 A19
R                       48-102        205/45R17   A01 G77                         Car Flh R1S
e2*2001/116*0327*..;    48-102        205/45R17   X30                             S01
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (III)      48-102        195/45R17   T81 T84                         A12 A16 A19
R                       48-102        205/45R17   A01 G77                         Car Flh R1B
e2*2001/116*0327*..;    48-102        205/45R17   X30                             RC3 S01
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (IV)       48-88         195/45R17   A12 T81 T85                     A16 A19 Car
R                       48-88         205/45R17   A33                             Flh RC4 S02
e2*2001/116*
0327*46-..;
e2*2007/46*0008*16-..
- incl. Facelift 2016
Renault Megane (II)     60-120        205/50R17                                   A12 A16 A19
M                                                                                 Flh S01
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II)     76-120        205/50R17                                   A12 A16 A19
Cabrio                                                                            Cbo Cpe S01
M
e2*98/14*0272*..
- Cabrio/Coupé
Renault Megane (II)     60-99         205/50R17                                   A12 A16 A19
Grandtour                                                                         Car S01
M
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II)     60-99         205/50R17                                   A12 A16 A19
Stufenheck                                                                        Sth S01
M
e2*98/14*0272*..
Renault Modus           48-82         195/45R17   T81 X75                         A12 A16 A19
P                       48-82         195/45R17   A01 G77 T81                     A60 S01
e2*2001/116*0319*..;
e2*2007/46*0007*..


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52686 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ ALISIA 6517
Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault ZOE              43, 53        205/45R17   A91 T88                               A16 A19 A58
AG                                                                                       Flh S03
e2*2007/46*0251*..;
e2*2007/46*0681*..
(22 - 41 kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V      W        Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%    100% 100%
230 km/h                 94%    100% 100%
240 km/h                 91%    100% 100%
250 km/h                 -      95%      100%
260 km/h                 -      90%      100%
270 km/h                 -      85%      100%
280 km/h                 -      -        95%
290 km/h                 -      -        90%
300 km/h                 -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52686 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ ALISIA 6517
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
Spezielle Auflagen und Hinweise

118      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52686 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ ALISIA 6517
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8
G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52686 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ ALISIA 6517
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R,
7R oder 1. bis 3. Stelle der Variante = 00B.. bzw. 00K..).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52686 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ ALISIA 6517
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. August 2019




Coen                                                                  00326061.DOC

CC/EK




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