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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51429 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ GP4 8520
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                               Seite 1 von 6

Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                Steigweg 24 // Geb. 61
                                97318 Kitzingen

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ANNA
Typ                             GP4 8520
Radgröße                        8.5JX20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
47020        GP4 8520 / FZ22 Ø74,1 - Ø64,2         5/114,3/64,1            40          930    2300
5GA 40

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51429
Herstellerzeichen               itWheels
Radtyp und Ausführung           GP4 8520 (s.o.)
Radgröße                        8.5JX20 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund          Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      mittel
S02   Mutter M12x1,5           60° Kegel     110                       -                      D6-110 Nm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51429 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ GP4 8520
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90         A01 A12 A14
CU1,CU3                115            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88             A18 Lim S02
e6*2001/116*
0113, 0115*..
Honda Accord (VIII)    148            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88             A01 A12 A14
CU2                    148            245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56             A18 Lim S02
e6*2001/116*0114*..
Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90         A01 A12 A14
Tourer                 115            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88             A18 Car S02
CW1, CW3
e6*2001/116*
0120,0122*..
Honda Accord (VIII)    148            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88             A01 A12 A14
Tourer                 148            245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56             A18 Car S02
CW2
e6*2001/116*0121*..
Honda CR-V (II)        110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6                 A01 A12 A14
RD8                                                                                   A18 S02
e11*98/14*0190*
00-01
Honda CR-V (II)        110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6                 A01 A12 A14
RD8, RD9                                                                              A18 S02
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda CR-V (III)       103-122        245/40R20   K1c                                 A01 A12 A14
RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20   K1c                                 A18 S02
e11*2001/116*
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)        88-114         245/40R20   K1c K2b K6c K6w                     A01 A12 A14
RE5, RE6               88-114         245/45R20   K1c K2b K6c K6w                     A18 A57 S02
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)        88-118         245/40R20   K1c K2b K6c K6w                     A01 A12 A14
RE5, RE6               88-118         245/45R20   K1c K2b K6c K6w                     A18 A57 S02
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda Civic (VIII)     61-103         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44         A01 A12 A14
FK1, FK2, FK3                                                                         A18 Flh S02
e11*2001/116*
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51429 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ GP4 8520
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VIII)     73-148        235/30R20     G01 K1c K2c K43 K44 K56               A01 A12 A14
Type S/R                                                                                 A18 Flh K41
FN1, FN2, FN3, FN4                                                                       K42 S02
e11*2001/116*
0297,0306,0298,
0334*..
Honda Civic (X) 5-     95-134        235/30R20     K2b                                   A01 A12 A14
Türer                                                                                    A18 Y85 S02
FC
e11*2007/46*3633*..
Honda Civic (X) Lim-   92-134        235/30R20     K2b                                   A01 A12 A14
ousine                                                                                   A18 Lim S02
FC
e11*2007/46*3633*..
Honda HR-V             88, 96        225/35R20     K1c K2b K8a                           A01 A12 A14
RU                                                                                       A18 A58 S02
e6*2007/46*0158*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ GP4 8520
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51429 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ GP4 8520
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 5 von 6
K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51429 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ GP4 8520
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 16. November 2017




Coen

BW/CC                                                                                00283182.DOC




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