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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100633 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 01 100 2301034

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         Monaco
                Typ                            GINA 759
                Radgröße                       7,5Jx19 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 B8            GINA 759 B8 / Z12 Ø70,0-64,1          5/114,3/64,1      40         850      2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100633
                Herstellerzeichen              SUPERIOR Germany
                Radtyp und Ausführung          GINA 759 (s.o.)
                Radgröße                       7,5Jx19 H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100633*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          110          -                Multipack: 64

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Honda
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Honda Civic (IX)           73,104          215/35R19     T85                             A12 A19 A99
                 FK1, FK2, FK3              73-110          225/35R19     A01 K5v T84 T88                 Flh S01
                 e11*2001/116*
                 0255*07-..,
                 0256*07-..,
                 0257*06-..
                 - ab Modell 2012




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100633 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Honda Civic (VIII)          61-103       215/35R19       T85                           A12 A19 A99
                 FK1, FK2, FK3               61-103       225/35R19       A01 K1a K1b K42 T84 T88       Flh S01
                 e11*2001/116*
                 0255*00-06,
                 0256*00-06,
                 0257*00-05
                 Honda Civic 5-Türer (X)     88-134       215/35R19                                     A12 A19 A99
                 FC, FK                      88-134       225/35R19       T84 T88                       Y85 S01
                 e11*2007/46*3633*..;
                 e6*2007/46*0256*..
                 Honda Civic 5-Türer (XI)    105          225/35R19       T88                           A12 A19 A58
                 FE                                                                                     A99 Y85 S01
                 e6*2018/858*00064*..
                 - Hybrid
                 Honda Civic Limousine (X) 88-134         215/35R19                                     A12 A19 A99
                 FC, FK                      88-134       225/35R19                                     Lim S01
                 e11*2007/46*3633*..;
§22 100633*00




                 e6*2007/46*0256*..
                 Honda Civic Tourer (IX)     104          215/35R19       T85                           A12 A19 A99
                 FK2, FK3                    88,104       225/35R19       A01 K5v T84 T88               Car S01
                 e11*2001/116*
                 0256*11-..,
                 0257*10-..
                 - ab Modell 2014
                 Honda Civic Type S/R (VIII) 73-148       215/35R19       K42 T85                       A01 A12 A19
                 FN1, FN2, FN3, FN4          73-148       225/35R19       K1b K2b K42 K44 K56 T84 T88   A99 Flh S01
                 e11*2001/116*
                 0297,0306,0298,
                 0334*..
                 Honda CR-V (IV)             88-114       245/45R19       K1c                           A01 A12 A19
                 RE5, RE6                    88-114       245/50R19       K1c K2b K6c K6w               A57 A99 S01
                 e11*2001/116*
                 0301*06-09,
                 0302*06-10
                 Honda CR-V (IV)             88-118       245/45R19       K1b                           A01 A12 A19
                 RE5, RE6                    88-118       245/50R19       K1c K2b K6c K6w               A57 A99 S01
                 e11*2001/116*
                 0301*10-,
                 0302*11-
                 ab Facelift 2015
                 Honda CR-V (V)              107-142      235/50R19       A12                           A19 A57 A99
                 RW                          107-142      235/55R19       A31                           MHy S01
                 e6*2007/46*0265*..          107-142      245/50R19       A01 A12 K1c
                                             107-142      255/50R19       A01 A12 K1c K2b
                 Honda e:Ny1                 60 (150)     225/45R19       K1c                           A01 A12 A19
                 RSA                                                                                    A58 A99 S01
                 e6*2018/858*00269*..
                 - Elektro

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100633 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Honda HR-V (II)            88, 96          225/40R19     K1c K2b                         A01 A12 A19
                 RU                                                                                       A58 A99 X95
                 e6*2007/46*0158*..                                                                       S01
                 Honda HR-V (II)            96, 134         225/40R19                                     A12 A19 A58
                 RU                         96, 134         225/45R19                                     A99 X86 S01
                 e6*2007/46*0158*..
                 Honda HR-V (III)           79              225/40R19                                     A12 A19 A58
                 RV                         79              225/45R19     A01 K3s                         A99 S01
                 e6*2018/858*00063*..
                 Honda ZR-V e:HEV           105             215/50R19                                     A12 A19 A58
                 RZ                         105             225/45R19                                     A99 NoE NoP
                 e6*2018/858*00266*..       105             225/50R19     A01 K1a K1b                     S01
                                            105             235/45R19
                                            105             245/45R19     A01 K1a K1b

                Allgemeine Hinweise
§22 100633*00




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.



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                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 6

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§22 100633*00




                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
                oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 6

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
§22 100633*00




                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6c       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                 Seite 6 von 6

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                X86     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbereifung
                225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 100633*00




                Schräghecklimousine (Fließheck).


                Prüfort und Prüfdatum
                Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis
                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 14. Januar 2026




                Blauth                                                                                   00460888.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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