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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100633 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 5
                Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 01 100 2301034

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         Monaco
                Typ                            GINA 759
                Radgröße                       7,5Jx19 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 B8            GINA 759 B8 / Z13 Ø70,0-60,1         5/114,3/60,1      49         850      2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100633
                Herstellerzeichen              SUPERIOR Germany
                Radtyp und Ausführung          GINA 759 (s.o.)
                Radgröße                       7,5Jx19 H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100633*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)            (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          110             -             Multipack: 33
                 S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          100             30,5          Multipack: 35B
                 S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          90              30,5          Multipack: 35B
                 S04   Mutter M12x1,25              Kegel 60°          140             -             Multipack: 35A

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Suzuki
                                               Toyota
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Suzuki Kizashi             131            225/40R19      T93                            A12 A19 A57
                 FR                                                                                      A99 Lim S04
                 e4*2007/46*0142*..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100633 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 5
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Suzuki S-Cross (II)       75-95           225/40R19                                    A12 A19 A57
                 JY, JY-2S                                                                              A99 S02
                 e4*2007/46*
                 0779*14-..;
                 e6*2018/858*
                 00006*02-..
                 ab Modelljahr 2022
                 Suzuki SX4 S-Cross (I)    88              225/35R19      T88                           A12 A19 A57
                 JY                                                                                     A99 S03
                 e4*2007/46*
                 0779*00-03
                 - Modelljahr 2013-2016
                 Suzuki SX4 S-Cross (I)    82-103          225/40R19                                    A12 A19 A57
                 JY                                                                                     A99 S02
                 e4*2007/46*
                 0779*04-13;
                 e6*2018/858*
§22 100633*00




                 00006*00-01
                 - Modelljahr 2017-2021
                 Suzuki Vitara             75-103          225/40R19                                    A12 A19 A57
                 LY, LY-2S                                                                              A99 S03
                 e4*2007/46*0928*..
                 e6*2018/858*00005*..
                 Toyota Camry Hybrid       131             225/40R19      T93                           A12 A19 A58
                 XV7 (EU,M), -/TMG                                                                      A99 Lim S01
                 e6*2007/46*0322*..;
                 e13*2007/46*2046*..
                 Toyota C-HR (I)           72-112          225/45R19                                    A12 A19 A57
                 AX1T(EU,M), -/TMG         72-112          235/45R19                                    A99 MHy S01
                 e11*2007/46*3641*..;
                 e13*2007/46*1765*..;
                 e6*2007/46*0264*..;
                 e6*2007/46*0338*..
                 Toyota Yaris Cross        68, 92          225/40R19                                    A12 A19 A58
                 XPB1F(M,EUM), -/TGRE                                                                   A99 F23 Flh
                 e6*2018/858*00013*..;                                                                  NoE NoP S01
                 e13*2018/858*00156*..
                 Toyota Yaris Cross AWD    68              225/40R19                                    A12 A19 A56
                 XPB1F(M,EUM), -/TGRE                                                                   A99 F24 Flh
                 e6*2018/858*00013*..;                                                                  NoE NoP S01
                 e13*2018/858*00156*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100633 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 5

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
§22 100633*00




                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 5

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
                oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.
§22 100633*00




                F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100633 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55002526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ GINA 759
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 5

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 100633*00




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 14. Januar 2026




                Blauth                                                                                   00460887.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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