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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100634 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55002326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ GINA 859
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5
                Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 01 100 2301034

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         Monaco
                Typ                            GINA 859
                Radgröße                       8,5Jx19 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 TR8           GINA 859 TR8 / ohne Ring             5/114,3/64,2      37         900      2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100634
                Herstellerzeichen              SUPERIOR Germany
                Radtyp und Ausführung          GINA 859 (s.o.)
                Radgröße                       8,5Jx19 H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100634*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Serienmutter M14x1,5               Kegel                 175               -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Tesla
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Tesla Model 3              88-155         235/40R19      A32                            A19 A57 A99
                 003                        88-155         245/35R19      A32 T93                        B02 BK1 Lim
                 e4*2007/46*1293*00-36      88-155         245/40R19      A01 A12 G74                    S01
                 - ohne Performance-
                 Bremse
                   (Variante/Version:
                 E.../..b...)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100634 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55002326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ GINA 859
                Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 5
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                          Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Tesla Model 3                153,155        235/40R19       A32                               A19 A56 A99
                 003                          153,155        245/35R19       A32 T93                           B02 BT3 Lim
                 e4*2007/46*1293*00-36        153,155        245/40R19       A12                               S01
                 - mit Performance-Bremse
                   (Variante/Version:
                 E.../..p...)
                 Tesla Model 3 (Highland)     88-153         235/40R19       A32                               A19 A57 A99
                 003                          88-153         245/35R19       A32 T93                           B02 BK1 Lim
                 e4*2007/46*1293*32-..        88-153         245/40R19       A01 A12 G01                       S01
                 - ohne Performance-
                 Bremse
                   (Variante/Version:
                 H.../..b...)
                 Tesla Model Y (Standard)     114            235/50R19       A92                               A19 A58 A99
                 003                          114            245/45R19       A32                               B02 V19 Z18
                 e4*2007/46*1293*50-..        114            255/45R19       A32                               S01
                 - nur Variante YB...
§22 100634*00




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
                funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
                Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V       W         Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%     100% 100%
                230 km/h                94%     100% 100%
                240 km/h                91%     100% 100%
                250 km/h                -       95%       100%
                260 km/h                -       90%       100%
                270 km/h                -       85%       100%
                280 km/h                -       -         95%
                290 km/h                -       -         90%
                300 km/h                -       -         85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
                Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
                beachten.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100634 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55002326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ GINA 859
                Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 5

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
                Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
                beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
                gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
                Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
                beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
                wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
                (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb
                zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
§22 100634*00




                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19        Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
                Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and
                Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56       Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
                Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-
                Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A92      Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
                umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür
                vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

                A99      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
                zum Bremssattel zu achten.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                BK1      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

                BT3      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm an Achse 1.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100634 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55002326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ GINA 859
                Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 5

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G74       Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                Lim       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V19      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 100634*00




                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1     215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2     225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3     225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4     225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5     225/55R19      245/50R19, 275/45R19
                Nr. 6     235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7     235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 8     235/45R19      255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9     235/50R19      255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11    235/60R19      255/55R19
                Nr. 12    245/30R19      305/25R19
                Nr. 13    245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 14    245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 15    245/45R19      265/40R19, 275/40R19
                Nr. 16    245/50R19      275/45R19
                Nr. 17    255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 18    255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 19    255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20    255/45R19      285/40R19
                Nr. 21    255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22    255/55R19      275/50R19
                Nr. 23    265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24    265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25    265/40R19      295/35R19
                Nr. 26    265/45R19      295/40R19
                Nr. 27    265/50R19      295/45R19
                Nr. 28    275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100634 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55002326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ GINA 859
                Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 5

                Z18     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 9. Januar 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
                der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
                Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
                StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
                Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
                angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 100634*00




                Lambsheim, 9. Januar 2026




                Blauth                                                                                         00460639.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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