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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53751 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55049021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx16H2 Typ IGLHAUT Allrad 7516
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                 97318 Kitzingen
                                 QM-Nr. 49 02 0691205

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           IGLHAUT
Typ                              IGLHAUT Allrad 7516
Radgröße                         7.5Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
49902        IGLHAUT Allrad 7516 49902 / ohne     6/130/84,1         50          1300   2600
             Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       53751
Herstellerzeichen                itWheels
Radtyp und Ausführung            IGLHAUT Allrad 7516 (s.o.)
Radgröße                         7.5Jx16H2
Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel    Bund            Anzugsmoment        Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                      (Nm)                (mm)
S01     Schraube M14x1,5 (2-tlg.)     Kugel Ø28       180                 37            49139

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Mercedes-Benz
                                 Volkswagen

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55049021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx16H2 Typ IGLHAUT Allrad 7516
Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
MB Sprinter 2            65-190        235/65R16C K1c                                 A01 A12 A14
906 AC30/35, -           65-190        235/70R16  K1c R33 T06 T09                     A18 A58 S01
KA30/35, -JC35
e1*2001/116*
0353, 0354*00-20,
0425*.., L765, L766,
e1*2007/46*0569*..
(FIN: WDB906...)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter 2/2          70-190        235/65R16C K1c                                 A01 A12 A14
906BB30, /35, /35G       70-190        235/70R16  K1c R33 T06 T09                     A18 A58 S01
e1*2007/46*
0279,0298,
0301*00-15,0556*..
(FIN: WDB906...)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter 3            84-140        235/65R16  A10 R31 R32 T07                     A14 A18 A58
906AC35                  84-140        235/65R16C A10 R31 R32                         AHa Z16 S01
e1*2001/116*             84-140        235/70R16  A10 R33 T05
0354*21-..
(FIN: W..907...)
- Heckantrieb (Einzel)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter 3            84-140        235/65R16  A10 R31 R32 T07                     A14 A18 A58
906BB35                  84-140        235/65R16C A10 R31 R32                         AHa S01
e1*2007/46*              84-140        235/70R16  A10 R33 T05
0301*16-..
(FIN: W..907...)
- Heckantrieb (Einzel)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter 3            84-140        235/65R16C A10 R32                             A14 A18 A58
906BB50                                                                               AHa S01
e1*2007/46*
0296*09-..
(FIN: W..907...)
- Heckantrieb (Einzel)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
VW Crafter (I)           65-120        235/65R16C K1c                                 A01 A12 A14
2EC., 2EKE.              65-120        235/70R16  K1c R33 T06 T09                     A18 A58 S01
e1*2001/116*
0355, 0356*..;
L769; L770;
e1*2007/46*
0513, 0514, 0515*..
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)


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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55049021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx16H2 Typ IGLHAUT Allrad 7516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53751 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55049021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx16H2 Typ IGLHAUT Allrad 7516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

R31    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
Reifengröße 205/75R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R32    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R33    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
Reifengröße 225/75R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53751 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55049021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx16H2 Typ IGLHAUT Allrad 7516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Oktober 2021




Kocher                                                                 00377619.DOC




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