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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55393 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55035324 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ KIRA 6516
               Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 8
               Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                                ConneKT 25
                                                97318 Kitzingen
                                                QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Modell                           KIRA
               Typ                              KIRA 6516
               Radgröße                         6.5JX16H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                46401          KIRA 6516 46401 / ohne Ring          4/98/58,1         35         525      2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       55393
               Herstellerzeichen                itWheels
               Radtyp und Ausführung            KIRA 6516 (s.o.)
               Radgröße                         6.5JX16H2
               Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr
§22 55393*01




               Befestigungsmittel

                Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)            (mm)
                S01     Schraube M12x1,25            Kegel 60°         90              26            49040
                S02     Schraube M12x1,25            Kegel 60°         100             26            49040
                S03     Schraube M12x1,25            Kegel 60°         110             24            49088
                S04     Schraube M12x1,25            Kegel 60°         100             24            49088
                S05     Schraube M12x1,25            Kegel 60°         90              24            49088

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Alfa Romeo
                                                Citroen
                                                Fiat
                                                Ford
                                                Lancia
                                                Peugeot
               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55393 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55035324 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ KIRA 6516
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Alfa Mito                  51-99         195/55R16                                     A12 A16 A18
               955                        51-99         205/50R16                                     B02 B03 B31
               e3*2001/116*0278*..                                                                    Flh Z15 S01
               Citroen Nemo               50,54,55      195/50R16       K1a K1b                       A01 A12 A16
               A, 225L                    50,54,55      195/55R16       K1a K1b                       A18 B02 S04
               e3*2001/116*0273*..;       50,54,55      205/50R16       K1c K2b
               e3*2007/46*0013*..;
               N130
               Fiat 500 Abarth /-C        99-121        195/45R16       A94                           A16 A18 B01
               312                        99-121        205/45R16       A12                           B02 Cbo Flh
               e3*2001/116*0261*..;                                                                   S01
               e3*2007/46*0064*..
               Fiat 500 Abarth /-C        132           195/45R16       A94                           A16 A18 B02
               312                        132           205/45R16       A12                           Cbo Flh X39
               e3*2001/116*0261*..;                                                                   Z16 S01
               e3*2007/46*0064*..
               Fiat 500e                  43            185/55R16                                     A12 A16 A18
§22 55393*01




               FA1                        43            195/50R16       A01 K1a K6f K6g K9v           A58 B02 B54
               e3*2018/858*00001*..;      43            195/55R16       A01 K1a K6f K6g K9v           Cbo Y84 S02
               e3*2018/858*00012*..       43            205/50R16       A01 K1c K2b K5d K6f K6h K6i
               - Elektro                                                K9v
               Fiat Bravo (II)            66-121        195/55R16       A90 R37 105                   A16 A18 B02
               198                        66-121        205/55R16       A12 105                       Flh S01
               e3*2001/116*0248*..,       66-121        215/50R16       A12 105
               e3*2001/116*0288*..,
               e3*2007/46*0022*..
               Fiat Fiorino/Qubo          51-70         195/50R16       K1a K1b                       A01 A12 A16
               225, 225L                  51-70         195/55R16       K1a K1b                       A18 B02 S04
               e3*2001/116*0271*..;       51-70         205/50R16       K1c K2b
               e3*2007/46*0011*..;
               N157
               Fiat Idea                  51-88         205/50R16                                     A12 A16 A18
               350                                                                                    B02 S05
               e3*2001/116*0153*..
               Fiat Linea                 57-94         195/55R16       K2b                           A01 A12 A16
               323                        57-94         205/50R16       K1a K1b K2b                   A18 B02 Sth
               e3*2001/116*0260*..        57-94         215/50R16       K1a K1b K2b K42 K56           S01
               Fiat Palio Weekend         44-76         195/45R16       T80 T84 105                   A12 A16 A18
               178                        44-76         205/45R16       A01 K1c K2b K42 K56 T83 105   B02 S01
               e3*96/27*0033*..,
               e3*98/14*0033*..
               Fiat Panda                 38-57         195/40R16       K2b K56                       A01 A12 A16
               169                        38-57         195/45R16       K2b K56 K90                   A18 A58 B02
               e3*2001/116/0151*..                                                                    S05




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55035324 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ KIRA 6516
               Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fiat Panda                  44-70         195/45R16                                      A12 A16 A18
               312, 312P                                                                                A58 B02 KOV
               e3*2007/46*0064*..;                                                                      S05
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat Panda 4x4              44,51         195/45R16      K90 KMV                         A01 A12 A16
               169                         44,51         195/45R16      K1a K2b K90 KOV                 A18 A56 B02
               e3*2001/116*0151*..                                                                      S05
               Ford KA II                  51,55         195/40R16      T80                             A12 A16 A18
               RU8                         51,55         195/45R16                                      B02 Flh S03
               e3*2001/116*0280*..         51,55         205/45R16
               Lancia Musa                 51-88         205/50R16                                      A12 A16 A18
               350                                                                                      B02 S05
               e3*2001/116*0153*..
               Lancia Ypsilon              44-77         195/45R16                                      A12 A16 A18
               843                         44-77         205/45R16                                      B02 S05
               e3*2001/116*0149*..
               Peugeot Bipper              50,54,55      195/50R16      K1a K1b                         A01 A12 A16
§22 55393*01




               A, 225L                     50,54,55      195/55R16      K1a K1b                         A18 B02 S04
               e3*2001/116*0272*..;        50,54,55      205/50R16      K1c K2b
               e3*2007/46*0012*..;
               N127

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55393 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55035324 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ KIRA 6516
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                                Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 55393*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               105       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1050 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55035324 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ KIRA 6516
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 8
               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A94      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B01      Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§22 55393*01




               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B31     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

               B54      Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55035324 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ KIRA 6516
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 8
               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
               soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
§22 55393*01




               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K90     Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw.
               dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

               K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
               von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55393 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55035324 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ KIRA 6516
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 8
               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X39      Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
               Achse 1.

               Y84      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Fließheck.
§22 55393*01




               Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55393 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55035324 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ KIRA 6516
               Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                           Seite 8 von 8

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 5. Juni 2025




               Wagner                                                                              00448727.DOCX JR-BW
§22 55393*01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim