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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          KIRA
               Typ                             KIRA 7017
               Radgröße                        7.0JX17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               46416        KIRA 7017 46416 / FZ04                4/100/56,6          40         630    2150
                            Ø63,3x56,6

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55394
               Herstellerzeichen               itWheels
               Radtyp und Ausführung           KIRA 7017 (s.o.)
§22 55394*00




               Radgröße                        7.0JX17H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                        26                 49029
               S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                        26                 49029
               S03     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   140                        -                  49035

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Fiat
                                               Opel

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Chevrolet Aveo          51, 63, 74   205/45R17   T88                                A12 A16 A18
               KL1T                    51, 63, 74   205/50R17                                      Flh Lim V17
               e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74   215/45R17                                      S03
                                       51, 63, 74   225/45R17
               Fiat Punto              48-99        205/40R17   K1a K1b T80 T81 T84                A01 A12 A16
               199                     48-99        205/45R17   K1a K1b                            A18 Flh S01
               e3*2001/116*0217*..,    48-99        215/40R17   K1c K2b K42 K56 T83 T87
               e3*2001/116*0286*..,
               e3*2007/46*0009*..,
               e3*2007/46*0010*..
               - Grande / Evo
               Opel Adam               51-85        195/45R17                                      A12 A16 A18
               S-D                     51-85        205/45R17                                      A58 Y84 S02
               e1*2001/116*            51-85        215/40R17
               0379*22-..              51-85        215/45R17
               Opel Adam Rocks         51-85        205/45R17   M+S                                A12 A16 A18
               S-D                     51-85        215/40R17   M+S                                A58 KMV Y84
               e1*2001/116*            51-85        215/45R17                                      S02
§22 55394*00




               0379*22-..
               Opel Astra-H            55-92        205/45R17   R37 T84 T88                        A12 A16 A18
               A-H                     55-92        205/50R17                                      Flh V17 S02
               e1*2001/116*0261*..;    55-92        215/45R17
               e1*2007/46*0344*..      55-92        225/45R17
               Opel Astra-H Caravan    55-92        205/45R17   R37 T84 T88                        A12 A16 A18
               A-H/SW -/Van            55-92        205/50R17                                      Car V17 S02
               e1*2001/116*0293*..;    55-92        215/45R17
               e1*2007/46*0341*..;     55-92        225/45R17
               e1*2007/46*0576*..
               Opel Astra-H GTC        55-92        205/45R17   R37                                A12 A16 A18
               A-H/C                   55-92        205/50R17                                      Cpe V17 S02
               e4*2001/116*0094*..     55-92        215/45R17
                                       55-92        225/45R17
               Opel Corsa-C            43-92        195/40R17   K2b K42 T81                        A01 A12 A16
               Corsa-C                 43-92        205/40R17   G03 K2b K41 K42 K45 K56            A18 V17 S02
               e1*98/14*0148*..        43-92        215/35R17   K1c K2b K42 K44 K45 K56 T79 T83
               Opel Corsa-D            44-74        205/45R17                                      A12 A16 A18
               S-D, S-D/Van            44-74        215/40R17                                      Flh S02
               e1*2001/116*            44-74        215/45R17
               0379*00-29;
               e1*2007/46*
               0505*00-07;
               e50*2007/46*0055*..
               Opel Corsa-E            51-85        195/45R17   T81 T85                            A12 A16 A18
               S-D, S-D/Van            51-85        205/45R17                                      Flh V17 S02
               e1*2001/116*            51-85        215/40R17
               0379*30-..;             51-85        215/45R17
               e1*2007/46*0505*08-..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Karl              54, 55        195/40R17     K1c K2b K8c                           A01 A12 A16
               D-A                                                                                      A18 A58 Flh
               e4*2007/46*0957*..                                                                       KOV OK5
                                                                                                        S03
               Opel Karl Rocks        54, 55        195/40R17     K6w K8c                               A01 A12 A16
               D-A                                                                                      A18 A58 Flh
               e4*2007/46*0957*..                                                                       KMV S03
               Opel Meriva-A          51-92         205/40R17     K2b K46 K56 T84                       A01 A12 A16
               X01Monocab             51-92         205/45R17     K2b K46 K56 T84 T88                   A18 S02
               e1*2001/116*0215*..    51-92         215/40R17     K1a K1b K2b K46 K56 T83 T85 T87
               Opel Tigra-B           51,66,92      205/40R17     T80                                   A12 A16 A18
               X-C/Roadster           51,66,92      205/45R17                                           S02
               e11*2001/116*0227*.    51,66,92      215/35R17     T79 T83
                                      51,66,92      215/40R17


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§22 55394*00




               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 8
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Für Radausführungen ohne Zentrierring gilt:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen
               Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben
               ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§22 55394*00




               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 8
               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§22 55394*00




               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 8
               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
               mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§22 55394*00




               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8
               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17      215/35R17
               Nr. 2    195/45R17      215/40R17
               Nr. 3    205/40R17      225/35R17
§22 55394*00




               Nr. 4    205/45R17      235/40R17
               Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17      225/50R17
               Nr. 7    215/40R17      245/35R17
               Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17      235/50R17
               Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17      255/45R17
               Nr. 16   235/55R17      255/50R17
               Nr. 17   235/60R17      255/55R17
               Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17      285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                          Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. Juli 2024
§22 55394*00




               Wagner                                                                00431176.DOC JR-BW




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim