Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          KIRA
               Typ                             KIRA 7017
               Radgröße                        7.0JX17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               46416        KIRA 7017 46416 / FZ05                4/100/57,1          40         630    2150
                            Ø63,3x57,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55394
               Herstellerzeichen               itWheels
               Radtyp und Ausführung           KIRA 7017 (s.o.)
§22 55394*00




               Radgröße                        7.0JX17H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                        26                 49020

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Mii                44, 50, 55    195/40R17                                          A12 A16 A18
               AA, AAN                 44, 50, 55    215/35R17    A01 K2b R03                           Flh NoE V17
               e13*2007/46*1168*..;                                                                     S01
               e13*2007/46*1183*..
               Seat Mii electric       61            195/40R17                                          A12 A16 A18
               AA                      61            215/35R17    A01 K2b R03                           Flh V17 S01
               e13*2007/46*1168*..
               - Elektro
               Skoda Citigo            44, 50, 55    195/40R17                                          A12 A16 A18
               AA, AAN                 44, 50, 55    215/35R17    A01 K2b R03                           Flh NoE V17
               e13*2007/46*1169*..;                                                                     S01
               e13*2007/46*1184*..
               - incl. Facelift 2017
               Skoda Citigo E IV       61            195/40R17                                          A12 A16 A18
               AA                      61            215/35R17    A01 K2b R03                           Flh V17 S01
               e13*2007/46*1169*..
               - Elektro
               VW cross UP!            55, 66        195/40R17                                          A12 A16 A18
§22 55394*00




               AA                      55, 66        215/35R17    A01 K2b R03                           Flh KMV V17
               e13*2007/46*1167*..                                                                      S01
               - incl. Facelift 2016
               VW e-UP!                60,61         195/40R17                                          A12 A16 A18
               AA, AAN                 60,61         215/35R17    A01 K2b R03                           Flh V17 S01
               e13*2007/46*1167*..;
               e13*2007/46*1182*..
               - incl. Facelift 2016
               - Elektro
               VW UP!                  44-66         195/40R17                                          A12 A16 A18
               AA, AAN                 44-66         215/35R17    A01 K2b R03                           Flh NoE Npf
               e13*2007/46*1167*..;                                                                     V17 S01
               e13*2007/46*1182*..
               - incl. Facelift 2016
               VW UP! GTI              85            195/40R17                                          A12 A16 A18
               AA                      85            215/35R17    R03                                   Flh NoE V17
               e13*2007/46*1167*20-                                                                     S01


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 55394*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Für Radausführungen ohne Zentrierring gilt:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen
               Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben
               ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 5
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
§22 55394*00




               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17       215/35R17
               Nr. 2    195/45R17       215/40R17
               Nr. 3    205/40R17       225/35R17
               Nr. 4    205/45R17       235/40R17
               Nr. 5    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17       225/50R17
               Nr. 7    215/40R17       245/35R17
               Nr. 8    215/45R17       235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17       235/50R17
               Nr. 11   225/45R17       245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17       245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17       255/45R17
               Nr. 16   235/55R17       255/50R17
               Nr. 17   235/60R17       255/55R17
               Nr. 18   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17       285/40R17




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 5

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 55394*00




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. Juli 2024




               Wagner                                                                 00431174.DOC JR-BW




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim