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							                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 8

                         Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                                         ConneKT 25
                                                         97318 Kitzingen
                                                         QM-Nr. 49 02 0691205

                         Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                         Modell                          KIRA
                         Typ                             KIRA 7017
                         Radgröße                        7.0JX17H2
                         Zentrierart                     Mittenzentrierung

                         Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                         führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                            (mm)
                         46417        KIRA 7017 46417 / ohne Ring           4/108/63,4             45       655     2150

                         Kennzeichnungen
                         KBA-Nummer                      55394
                         Herstellerzeichen               itWheels
§22 55394*00, Korr. 01




                         Radtyp und Ausführung           KIRA 7017 (s.o.)
                         Radgröße                        7.0JX17H2
                         Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                         Herstelldatum                   Monat und Jahr

                         Befestigungsmittel

                         Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                 Befestigungsmittel
                         S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                        -                    49011
                         S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   135                        -                    49011

                         Prüfungen

                         Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                         den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                         Handlingsprüfungen durchgeführt.

                         Verwendungsbereich

                         Hersteller                      Ford
                                                         Mazda

                         Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 8

                         Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                         Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                         ABE/EWG-Nr.
                         Ford Fiesta (VI)        43-74         195/40R17   K2b T81                         A01 A12 A16
                         JH1, JD3                43-74         205/40R17   G01 K1a K1b K2b L02             A18 Flh S01
                         e1*98/14*0191*..,
                         e1*2001/116*0210*..
                         Ford Fiesta (VII)       44-71         205/40R17   A01 G03                         A12 A16 A18
                         JA8, JR8                44-99         195/40R17   T81                             B02 Flh V17
                         e9*2001/116*            44-99         205/40R17   R09                             S01
                         0069*00-10;             44-99         215/35R17   R03
                         e9*2007/46*
                         0002*00-06;
                         DE*2007/46*0072*..;
                         e13*2007/46*
                         1058*00-08
                         Ford Fiesta (VII)       44-147        195/40R17   T81                             A12 A16 A18
                         JA8, JR8                44-147        205/40R17                                   B02 Flh V17
                         e9*2001/116*            44-147        215/35R17   R03                             S02
                         0069*11-..;
§22 55394*00, Korr. 01




                         e9*2007/46*
                         0002*07-..;
                         e13*2007/46*
                         1058*09-..
                         - ab Modell 2013
                         Ford Fiesta (VIII)      51-103        195/45R17                                   A12 A16 A18
                         JHH, JGH                51-103        205/45R17                                   A58 Flh KOV
                         e9*2007/46*3142*..;     51-103        215/40R17   A01 K2b                         S02
                         e9*2007/46*3159*..      51-103        215/45R17   A01 K2b
                         Ford Fiesta Active      62-103        205/45R17                                   A12 A16 A18
                         (VIII)                  62-103        215/40R17                                   A58 Flh KMV
                         JHH                     62-103        215/45R17                                   S02
                         e9*2007/46*3142*..
                         Ford Fiesta ST (VIII)   147           205/45R17   M+S                             A12 A16 A18
                         JHH                     147           215/40R17   M+S                             A58 Flh KOV
                         e9*2007/46*3142*..      147           215/45R17   M+S                             S02
                         Ford Fiesta ST 150      110           195/40R17   K2b T81                         A01 A12 A16
                         (VI)                    110           205/40R17   K1a K1b K2b                     A18 Flh V17
                         JD3                     110           215/35R17   K1a K1b K2b K46                 S01
                         e1*2001/116*0210*..
                         Ford Focus (I)          55-96         205/40R17   K1c K42 K56 R37 T80 T81 T84     A01 A12 A16
                         D . W, D . X            55-96         215/40R17   K1c K42 K56 T83 T85             A18 B02 Car
                         e13*97/27*, 98/14*,                                                               Flh Sth S01
                         0037-40, 56-58*..
                         Ford Focus ST 170 (I)   127           215/45R17   K1a K41 K42 K45 K56             A01 A12 A16
                         DA1, DB1, DN1                                                                     A18 B02 Car
                         e13*98/14*                                                                        Flh S01
                         0081,0082,0095*..
                         Ford Fusion             50-74         205/40R17   K1c K2b T80 T81                 A01 A12 A16
                         JU2                     50-74         205/45R17   K1c K2b                         A18 S01
                         e1*98/14*0194*00-25     50-74         215/40R17   K1c K2b




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 8
                         Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                         Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                         ABE/EWG-Nr.
                         Ford KA+               51-63         195/40R17                                           A12 A16 A18
                         KAF                    51-63         205/40R17                                           Flh KOV S02
                         e13*2007/46*
                         1637*01-03
                         Mazda 2 (I)            50-74         195/40R17                                           A12 A16 A18
                         DY                     50-74         205/40R17     A01 G01 K1a K1b K2b                   Flh S01
                         e1*2001/116*0212*..    50-74         215/35R17     A01 K1c K2b


                         Allgemeine Hinweise

                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                         Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                         Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                         Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                         so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                         Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
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                         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                         Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                         Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                         Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                         Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                         Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                         geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                V      W        Y
                         210 km/h               100% 100% 100%
                         220 km/h               97%    100% 100%
                         230 km/h               94%    100% 100%
                         240 km/h               91%    100% 100%
                         250 km/h               -      95%      100%
                         260 km/h               -      90%      100%
                         270 km/h               -      85%      100%
                         280 km/h               -      -        95%
                         290 km/h               -      -        90%
                         300 km/h               -      -        85%

                         Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                         unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                         oder Reifenherstellers zu beachten.

                         Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                         aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                         Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                         erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                         Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                         Abrollumfang verwendet werden.


                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 8
                         Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                         Reifenfülldruck zu beachten ist.

                         Für Radausführungen ohne Zentrierring gilt:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen
                         Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben
                         ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                         Spezielle Auflagen und Hinweise

                         A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                         vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                         Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                         Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                         Änderungsabnahme vorzuführen.

                         A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                         A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                         Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                         Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
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                         A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                         verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                         E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                         so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                         den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                         Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                         A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                         B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                         oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                         Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                         Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
                         Turnier, Variant, …).

                         Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                         Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                         G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                         Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                         Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                         Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                         G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                         Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                         Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                         Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                         R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                         Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                         überprüfen.




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                                Seite 5 von 8
                         K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                         genannten Bereich abgedeckt sein.

                         K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                         dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                         Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                         des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                         sein.

                         K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                         genannten Bereich abgedeckt sein.

                         K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§22 55394*00, Korr. 01




                         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                         genannten Bereich abgedeckt sein.

                         K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                         Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                         K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                         Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                         K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                         Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                         vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                         K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                         Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                         K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                         ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                         KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                         zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                         KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                         zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                         L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
                         Reifenkombination herzustellen.

                         M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                         R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                         R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                         (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).



                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                                  Seite 6 von 8
                         R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                         größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                         Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                         S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                         Seite 1) verwendet werden.

                         S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                         Seite 1) verwendet werden.

                         Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                         Stufenheck.

                         T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                         bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                         Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                         berücksichtigen.

                         T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                         bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                         Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
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                         berücksichtigen.

                         T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                         bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                         Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                         berücksichtigen.

                         T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                         bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                         Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                         berücksichtigen.

                         T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                         bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                         Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                         berücksichtigen.




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                                Seite 7 von 8
                         V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                         Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                  Vorderachse   Hinterachse

                         Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                         Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                         Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                         Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                         Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                         Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                         Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                         Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                         Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                         Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                         Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                         Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                         Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                         Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                         Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                         Nr. 16   235/55R17     255/50R17
§22 55394*00, Korr. 01




                         Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                         Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                         Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                         Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                         Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                         des Fahrzeugs mitzuführen.

                         Prüfort und Prüfdatum

                         Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2024 in Lambsheim statt.

                         Prüfergebnis

                         Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                         unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                         Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                         heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                         entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                         eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                                    Seite 8 von 8

                         Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2024.

                         Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                         Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                         Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                         das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                         Lambsheim, 15. Juli 2024




                         Wagner                                                                00431173.DOC JR-BW
§22 55394*00, Korr. 01




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