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							                         GUTACHTEN zur ABE Nr. 55394 nach §22 StVZO

                         Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 7

                         Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                                         ConneKT 25
                                                         97318 Kitzingen
                                                         QM-Nr. 49 02 0691205

                         Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                         Modell                          KIRA
                         Typ                             KIRA 7017
                         Radgröße                        7.0JX17H2
                         Zentrierart                     Mittenzentrierung

                         Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                         führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                            (mm)
                         46422        KIRA 7017 46422 / FZ02                5/100/54,1             45       610     2150
                                      Ø63,3x54,1

                         Kennzeichnungen
                         KBA-Nummer                      55394
§22 55394*00, Korr. 01




                         Herstellerzeichen               itWheels
                         Radtyp und Ausführung           KIRA 7017 (s.o.)
                         Radgröße                        7.0JX17H2
                         Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                         Herstelldatum                   Monat und Jahr

                         Befestigungsmittel

                         Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                 Befestigungsmittel
                         S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                        -                    49005
                         S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   105                        -                    49005

                         Prüfungen

                         Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                         den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                         Handlingsprüfungen durchgeführt.

                         Verwendungsbereich

                         Hersteller                      Lexus
                                                         Mazda
                                                         Subaru
                                                         Toyota

                         Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                         Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 7

                         Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                         Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                         ABE/EWG-Nr.
                         Lexus CT 200h          73            205/45R17   A91 R37 T88                      A16 A18 A58
                         A10(a)                 73            205/50R17   A12 R37                          Flh S01
                         e11*2007/46*0150*..;   73            215/45R17   A91
                         e6*2007/46*0334*..     73            225/45R17   A12
                         Mazda 2 Hybrid         68            195/45R17   A91 R37                          A16 A18 A58
                         ZV                     68            205/45R17   A91                              Flh NoE NoP
                         e6*2018/858*00149*..   68            215/40R17   A12                              S02
                                                68            215/45R17   A12
                         Subaru Trezia          66, 73        195/45R17                                    A12 A16 A18
                         D1(a)                  66, 73        205/45R17                                    A58 S01
                         e11*2007/46*0021*..
                         Toyota Avensis         81-120        205/50R17   A12 R37                          A16 A18 Car
                         T25                    81-120        215/45R17   A13                              Flh Sth V17
                         e11*2001/116*0196*.    81-120        215/50R17   A01 A12 G03                      S01
                                                81-120        215/50R17   A12 R09
                                                81-120        225/45R17   A12
§22 55394*00, Korr. 01




                         Toyota Prius (III)     73            205/45R17   A33 T88                          A16 A18 S01
                         XW3(a), XW3P           73            205/50R17   A12
                         e11*2001/116*0264*.    73            215/45R17   A91
                         e11*2007/46*0015*..
                         Toyota Prius (IV)      72            205/45R17   A31 T88                          A16 A18 A58
                         XW5(EU,M), -/TMG       72            205/50R17   A12                              Flh S01
                         e11*2007/46*2971*..;   72            215/45R17   A31
                         e13*2007/46*1931*..;   72            225/45R17   A12
                         e6*2007/46*0339*..
                         Toyota Verso-S         66, 73        195/45R17                                    A12 A16 A18
                         XP12(a)                66, 73        205/45R17                                    A58 S01
                         e11*2007/46*0020*..
                         Toyota Yaris (IV)      53,68,92      195/45R17   A91                              A16 A18 A58
                         XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      205/45R17   A91                              Flh KOV LY5
                         /TGRE                  53,68,92      215/40R17   A12                              NoE NoP S02
                         e6*2007/46*0437*..;    53,68,92      215/45R17   A12
                         e13*2007/46*2342*..;
                         e13*2018/858*00004*.
                         .;
                         e20*2018/858*00007*.
                         Toyota Yaris (IV)      53,68,92      195/45R17   A91                              A16 A18 A58
                         XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      205/45R17   A91                              Flh KOV LY4
                         /TGRE                  53,68,92      215/40R17   A12                              NoE NoP S02
                         e6*2007/46*0437*..;    53,68,92      215/45R17   A12
                         e13*2007/46*2342*..;
                         e13*2018/858*00004*.
                         .;
                         e20*2018/858*00007*.




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                         Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 7

                         Allgemeine Hinweise

                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                         Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                         Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                         Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                         so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                         Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                         Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                         Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                         Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                         Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                         Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                         geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                V      W        Y
§22 55394*00, Korr. 01




                         210 km/h               100% 100% 100%
                         220 km/h               97%    100% 100%
                         230 km/h               94%    100% 100%
                         240 km/h               91%    100% 100%
                         250 km/h               -      95%      100%
                         260 km/h               -      90%      100%
                         270 km/h               -      85%      100%
                         280 km/h               -      -        95%
                         290 km/h               -      -        90%
                         300 km/h               -      -        85%

                         Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                         unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                         oder Reifenherstellers zu beachten.

                         Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                         aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                         Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                         erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                         Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                         Abrollumfang verwendet werden.

                         Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                         Reifenfülldruck zu beachten ist.

                         Für Radausführungen ohne Zentrierring gilt:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen
                         Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben
                         ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                         Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                                Seite 4 von 7

                         Spezielle Auflagen und Hinweise

                         A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                         vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                         Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                         Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                         Änderungsabnahme vorzuführen.

                         A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                         A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                         Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                         A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                         Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                         Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                         A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                         verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                         E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
§22 55394*00, Korr. 01




                         so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                         den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                         Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                         A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                         Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                         werden.

                         A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                         Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                         A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                         A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                         Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                         werden.

                         Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                         Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
                         Turnier, Variant, …).

                         Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                         Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                         G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                         Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                         Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                         Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                         R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                         Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                         überprüfen.

                         KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                         zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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                         Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 7
                         LY4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise
                         werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung
                         mit 205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
                         Anschlag).

                         LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                         Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
                         205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
                         Anschlag).

                         NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                         NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
                         bzw. OVC-HEV).

                         R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                         (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                         R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                         größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                         Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 55394*00, Korr. 01




                         S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                         Seite 1) verwendet werden.

                         S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                         Seite 1) verwendet werden.

                         Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                         Stufenheck.

                         T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                         bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                         Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                         berücksichtigen.




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                         Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                                Seite 6 von 7
                         V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                         Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                  Vorderachse   Hinterachse

                         Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                         Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                         Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                         Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                         Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                         Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                         Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                         Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                         Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                         Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                         Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                         Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                         Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                         Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                         Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                         Nr. 16   235/55R17     255/50R17
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                         Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                         Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                         Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                         Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                         Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                         des Fahrzeugs mitzuführen.

                         Prüfort und Prüfdatum

                         Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2024 in Lambsheim statt.

                         Prüfergebnis

                         Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                         unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                         Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                         heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                         entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                         eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




                         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                         Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55034524 (1. Ausfertigung)

                         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX17H2 Typ KIRA 7017
                         Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 7

                         Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2024.

                         Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                         Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                         Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                         das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                         Lambsheim, 15. Juli 2024




                         Wagner                                                                00431199.DOC JR-BW
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