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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          KIRA
               Typ                             KIRA 8018
               Radgröße                        8.0JX18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               46462        KIRA 8018 46462 / ohne Ring           5/108/65,1          48         825    2260

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55397
               Herstellerzeichen               itWheels
               Radtyp und Ausführung           KIRA 8018 (s.o.)
               Radgröße                        8.0JX18H2
§22 55397*00




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                        30                 49087
               S02     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                        26                 49071
               S03     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   120                        26                 49071
               S04     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   115                        26                 49071

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Citroen
                                               DS
                                               Opel
                                               Peugeot
                                               Toyota
                                               Volvo

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citr. C4 Picasso/       68-133        215/45R18   T89 T93                         A12 A16 A18
               Spacetourer             68-133        225/45R18   A01 K1a K2b K5a                 A58 A60 S02
               3                       68-133        235/40R18   A01 K1c K2b K6d K7a
               e2*2007/46*0356*..
               Citroen Berlingo (IV)   55-96         215/45R18   T89 T93                         A12 A16 A18
               E                                                                                 A58 KOV
               e2*2007/46*0624*..                                                                NoE X99 S04
               Citroen Berlingo (IV)   55-96         215/45R18   T89 T93                         A12 A16 A18
               E                                                                                 A58 KOV
               e2*2007/46*0625*..                                                                NoE X99 S04
               Citroen C5 Aircross     96-133        225/55R18   A98                             A16 A18 A58
               A                                                                                 NoP S04
               e2*2007/46*0642*..
               - incl. Facelift 2022
               Citroen C5 Aircross     133           225/55R18   A98                             A16 A18 A58
               Hybrid                                                                            S04
               A
               e2*2007/46*0642*..
§22 55397*00




               - Plug-in Hybrid
               - incl. Facelift 2022
               DS 4                    96-165        225/55R18   A94                             A16 A18 A58
               F                                                                                 MpH NoE
               e2*2007/46*0628*10-..                                                             S04
               Opel Astra-L            81-100        215/40R18   AS7 R37 T85 T89                 A16 A18 A58
               F                       81-132        225/40R18   AS7 T88 T92                     MpH NoE
               e2*2007/46*0628*16-..                                                             Y85 S04
               Opel Astra-L Sports     81-100        215/40R18   AS7 R37 T85 T89                 A16 A18 A58
               Tourer                  81-132        225/40R18   AS7 T88 T92                     Car MpH NoE
               F                                                                                 S04
               e2*2007/46*0628*16-..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                                Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Combo-E            55-96          215/45R18   T89 T93                        A12 A16 A18
               E                                                                                 A58 KOV
               e2*2007/46*0623*..                                                                NoE X99 S04
               Opel Combo-E Life       55-96          215/45R18   T89 T93                        A12 A16 A18
               E                                                                                 A58 KOV
               e2*2007/46*0622*..                                                                NoE X99 S04
               Opel Grandland X        75-133         225/55R18                                  A12 A16 A18
               Z                                                                                 A58 NoP R93
               e2*2007/46*0597*..                                                                S04
               Opel Grandland, -/X     75-133         225/55R18                                  A12 A16 A18
               Z                                                                                 A58 NoP S04
               e2*2007/46*0597*..
               - incl. Facelift 2021
               Opel Grandland, -/X -   110-147        225/55R18                                  A12 A16 A18
               Hybrid                                                                            A57 S04
               Z
               e2*2007/46*0597*..
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008            73-133         225/55R18                                  A12 A16 A18
§22 55397*00




               M                                                                                 A58 NoP S04
               e2*2007/46*0534*..
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008            73-133         225/55R18                                  A12 A16 A18
               M                                                                                 A58 NoP R93
               e2*2007/46*0534*..                                                                S04
               Peugeot 3008 Hybrid     100            225/60R18   AS9                            A16 A18 A58
               K                                                                                 NoE NoP S04
               e2*2018/858*00064*..
               Peugeot 3008 Hybrid     133, 147       225/55R18                                  A12 A16 A18
               M                                                                                 A57 S04
               e2*2007/46*0534*..
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 308, 308SW      60-115         215/40R18   T85 T89                        A12 A16 A18
               (II)                    60-165         225/40R18                                  A58 Car Flh
               L                                                                                 S02
               e2*2007/46*0405*..
               Peugeot 308, 308SW      81-132         225/40R18   AS7 T92                        A16 A18 A58
               (III)                                                                             Car MpH NoE
               F                                                                                 Y85 S04
               e2*2007/46*0628*13-..
               Peugeot 5008            73-133         225/55R18                                  A12 A16 A18
               M                                                                                 A58 NoP S04
               e2*2007/46*0534*..
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 5008            73-133         225/55R18                                  A12 A16 A18
               M                                                                                 A58 NoP R93
               e2*2007/46*0534*..                                                                S04
               Peugeot 508 (I)         82-122         215/45R18   T93                            A12 A16 A18
               8                       82-122         225/45R18   T95                            A58 Car Lim
               e2*2007/46*0080*..;     82-122         235/45R18                                  S03
               e2*2007/46*0081*..      82-122         245/40R18   A01 K2b


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot 508 (I) RXH     120, 133      225/45R18    A39 T91                               A16 A18 A57
               8                       120, 133      235/45R18    A39                                   Car KMV S03
               e2*2007/46*0080*06-..   120, 133      245/45R18    A39

               Peugeot Partner (IV)    55-96         215/45R18    T89 T93                               A12 A16 A18
               E                                                                                        A58 KOV
               e2*2007/46*0625*..                                                                       NoE X99 S04
               Toyota Proace City      55-96         215/45R18    T89 T93                               A12 A16 A18
               E, E(EU,N), -/TMG                                                                        A58 KOV
               e2*2007/46*0686*..;                                                                      NoE X15 X99
               e13*2007/46*2270*..                                                                      S04
               Toyota Proace City      75-96         215/45R18    T89 T93                               A12 A16 A18
               Verso                                                                                    A58 KOV
               E, E(EU,M), -/TMG                                                                        NoE X15 X99
               e2*2007/46*0685*..;                                                                      S04
               e13*2007/46*2269*..
               Volvo S60, -/BiFuel     85-191        225/40R18    K45 LV2                               A01 A12 A16
               R, H                    85-191        235/40R18    G52 K45 LV2 R35                       A18 B02 S01
               e9*98/14, 2001/116*
§22 55397*00




               0036,0044*..
               Volvo S80, -/BiFuel     96-166        215/45R18    R37 T89 T93                           A12 A16 A18
               T, K                    96-200        225/40R18    R37 T88 T92                           B02 NBF S01
               e9*96/79,98/14,         96-200        235/40R18
               2001/116*
               0028,0043*..
               Volvo V70, -/BiFuel     85-191        225/40R18    K45 LV2 T88 T92                       A01 A12 A16
               S, J                    85-191        235/40R18    G52 K45 LV2 R35                       A18 B02 X7V
               e4*98/14,2001/116*                                                                       S01
               0040,0061*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 9

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55397*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 9
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
§22 55397*00




               Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               AS7     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
               Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
               Kettenherstellers sind zu beachten.

               AS9     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut
               Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
               Kettenherstellers sind zu beachten.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
               serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 9
               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
§22 55397*00




               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
               235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
               9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9
               R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 55397*00




               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9
               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X15     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
               ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

               X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 30. September 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
§22 55397*00




               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 30. September 2024




               Wagner                                                                  00435662.DOC JR-BW




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim