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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          KIRA
               Typ                             KIRA 8018
               Radgröße                        8.0JX18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               46471        KIRA 8018 46471 / FZ20-3              5/114,3/60,1        48         800    2260
                            Ø74,1x60,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55397
               Herstellerzeichen               itWheels
               Radtyp und Ausführung           KIRA 8018 (s.o.)
§22 55397*00




               Radgröße                        8.0JX18H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   90                         26                 49134
               S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                        26                 49134
               S03     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   90                         -                  49135
               S04     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   100                        -                  49135
               S05     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   140                        -                  49135
               S06     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                        -                  49133

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Fiat
                                               Lexus
                                               Suzuki
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                          tyremotive GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fiat Sedici               79-99,2        215/45R18                                  A12 A16 A18
               FY                        79-99,2        225/40R18                                  A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0106*..       79-99,2        235/40R18                                  S02
               Lexus GS 300/430          161-208        235/40R18   T91                            A12 A16 A18
               S16                                                                                 S06
               e11*96/79, 98/14,
               2001/116*0078*..
               Suzuki Kizashi            131            215/45R18   A91 T93                        A16 A18 A57
               FR                        131            225/45R18   A91                            Lim S05
               e4*2007/46*0142*..        131            235/40R18   A12
                                         131            235/45R18   A12
               Suzuki S-Cross (II)       75, 95         215/45R18                                  A12 A16 A18
               JY, JY-2S                 75, 95         225/45R18                                  A57 F16 S02
               e4*2007/46*               75, 95         235/40R18
               0779*14-..;               75, 95         235/45R18
               e6*2018/858*
               00006*02-..
               ab Modelljahr 2022
§22 55397*00




               Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103        215/35R18   K1a K1b K4i K6b                A01 A12 A16
               AZ, AZ-2S                                                                           A18 A58 Flh
               e4*2007/46*1205*..;                                                                 S04
               e6*2018/858*00229*..
               Suzuki SX4                66-99,2        215/45R18                                  A12 A16 A18
               EY                        66-99,2        225/40R18                                  A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        235/40R18                                  S02
               e4*2007/46*0284*..
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                66-99,2        215/45R18                                  A12 A16 A18
               EY                        66-99,2        225/40R18                                  A58 Flh KOV
               e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        235/40R18                                  S02
               e4*2007/46*0284*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                79, 88         215/40R18   K1c                            A01 A12 A16
               GY                        79, 88         215/45R18   G70 K1c K42                    A18 A58 Lim
               e4*2001/116*0124*..       79, 88         225/40R18   K1c K2b K42                    V18 S03
               - Limousine               79, 88         235/40R18   G70 K1c K2b K42
               Suzuki SX4                79,82,88       215/45R18                                  A12 A16 A18
               GY                        79,82,88       225/40R18                                  A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       235/40R18                                  S03
               e4*2007/46*0291*..
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                79,82,88       215/45R18                                  A12 A16 A18
               GY                        79,82,88       225/40R18                                  A58 Flh KOV
               e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       235/40R18                                  S03
               e4*2007/46*0291*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                                Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Suzuki SX4 S-Cross       82-103        215/45R18                                  A12 A16 A18
               (I)                      82-103        225/45R18                                  A57 F16 S02
               JY                       82-103        235/40R18
               e4*2007/46*              82-103        235/45R18
               0779*04-13;
               e6*2018/858*
               00006*00-01
               - Modelljahr 2017-
               2021
               Suzuki Vitara            75-103        215/45R18                                  A12 A16 A18
               LY, LY-2S                75-103        225/45R18                                  A57 S01
               e4*2007/46*0928*..       75-103        235/45R18
               e6*2018/858*00005*..     75-103        245/40R18
                                        75-103        245/45R18   A01 G01
               Toyota Camry Hybrid      131           215/45R18   A90 T93                        A16 A18 A58
               XV7 (EU,M), -/TMG        131           225/45R18   A90                            Lim V18 S06
               e6*2007/46*0322*..;      131           235/45R18   A12
               e13*2007/46*2046*..      131           245/40R18   A12
               Toyota C-HR (I)          72-112        225/50R18                                  A12 A16 A18
§22 55397*00




               AX1T(EU,M), -/TMG        72-112        235/45R18                                  A57 MHy S06
               e11*2007/46*3641*..;     72-112        235/50R18   A01 K1c K6w
               e13*2007/46*1765*..;     72-112        245/45R18
               e6*2007/46*0264*..;      72-112        255/45R18   A01 K1c K6w
               e6*2007/46*0338*..
               Toyota Corolla (XI)      66, 73, 97    215/40R18   T89                            A12 A16 A18
               E15EJ, -/TMG                                                                      A58 F23 KOV
               e11*2001/116*                                                                     Lim S06
               0304*09-..;
               e13*2007/46*1910*..
               - ab Modell 2014 (E18)
               Toyota Yaris Cross    68, 92           215/50R18   R70                            A12 A16 A18
               XPB1F(M,EUM), -       68, 92           225/45R18                                  A58 F23 Flh
               /TGRE                 68, 92           235/45R18                                  NoE NoP S06
               e6*2018/858*00013*..; 68, 92           245/40R18
               e13*2018/858*00156*.  68, 92           245/45R18
               Toyota Yaris Cross    68               215/50R18   R70                            A12 A16 A18
               AWD                   68               225/45R18                                  A56 F24 Flh
               XPB1F(M,EUM), -       68               235/45R18                                  NoE NoP S06
               /TGRE                 68               245/40R18
               e6*2018/858*00013*..; 68               245/45R18
               e13*2018/858*00156*.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 55397*00




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 9

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
§22 55397*00




               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 9
               G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 55397*00




               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 9
               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 55397*00




               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9
               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18     225/35R18
               Nr. 2    205/45R18     225/40R18
               Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18     235/50R18
               Nr. 6    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18     255/35R18
               Nr. 14   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18     275/45R18
               Nr. 17   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
               Nr. 18   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
§22 55397*00




               Nr. 19   255/50R18     285/45R18
               Nr. 20   255/55R18     285/50R18
               Nr. 21   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 30. September 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2024.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55397 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55039624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KIRA 8018
               Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 9 von 9

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 30. September 2024




               Wagner                                                            00435680.DOC JR-BW
§22 55397*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim