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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    46R5655
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           46R5655.08
Radausführungskennz.:                                    46R5655.08
Radgröße:                                                 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     125 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                              e11*2001/116*0313*..
FDH                             e11*2001/116*0343*..
FDH                             e11*2007/46*0225*..
FDHG                            e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW      185/65R15                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      N195)                               A93) BF1)

                                         195/65R15

                                         205/60R15


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                             e11*2007/46*0337*..
GDH                             e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                         e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        195/65R15                         A02) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93)                              BF1) EF0)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/55R15
                                         A93)

                                         215/60R15
                                         A01) K25) K58)

                                         225/55R15
                                         A01) K04)

                                         235/55R15
                                         A01) K02) K03) K25) K58)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                            e11*2007/46*3807*..
PDE                            e5*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118      Hyundai i30             195/65R15                           A02) bis A10)
                (5-Türer, Kombi,        A93a)                               A11) B33) BF2) E54) EF0)
                Fastback)
                                        205/60R15
                                        A93a)

                                         225/55R15
                                         A01) A93a) K01) K04)

                                         235/55R15
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                17
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                            e4*2007/46*0207*..
JC                            e4*2007/46*0223*..
JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20           195/60R15                          A02) bis A10)
                                       A93)                               BF1)

                                        195/65R15
                                        A93)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        215/55R15
                                        A01) A93) K03)

                                        215/60R15
                                        A01) K03)

                                        225/55R15
                                        A01) K01) K04)

                                        235/55R15
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                             e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq           195/60R15                         A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit      A93a)                             A11) BF1) EB1) EF0)
                Hybridantrieb)
                                        195/65R15

                                        205/60R15

                                        215/55R15
                                        A01) K03) K04)

                                        215/60R15
                                        A01) K03) K04)

                                        225/55R15
                                        A01) K01) K04)
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Anlage-Nr. :                17
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                            e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG             195/65R15 M+S                       A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                       205/60R15

                                       205/65R15

                                       215/60R15


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
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A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 125 Nm

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mando 38 324 mit unbelüfteter Scheibe Ø284x10 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
         Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 17 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 46R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.07.2021