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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    46R5655
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           46R5655.08
Radausführungskennz.:                                    46R5655.08
Radgröße:                                                 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74     Toyota Auris            195/60R15                           A02) bis A10)
              (1. Generation)         A93)                                BF1) E58) EF0)

                                        195/65R15

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        215/55R15
                                        A93)

                                        215/60R15

                                        225/55R15

                                        235/55R15


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris            195/60R15                         A02) bis A10)
                (2. Generation,         A93)                              BF1) E59) E61) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 195/65R15
                                        A93)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        215/55R15
                                        A93)

                                        215/60R15

                                        225/55R15

                                        235/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris            195/60R15                          A02) bis A10)
                (2. Generation,         A93)                               BF1) E59) E60) EF0)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-          195/65R15
                Hinterachse)            A93)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        215/55R15
                                        A93)

                                        215/60R15

                                        225/55R15

                                        235/55R15
                                        A01) K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla         195/65R15                           A02) bis A10)
                (Stufenheck)           A93)                                BF1) E67) EF0)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        215/60R15

                                        225/55R15

                                        235/55R15
                                        A01) K12)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655



E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

Die Anlage 14b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 46R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.07.2021