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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000567-I0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  46R6705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          46R6705.05
Radausführungskennz.:                                   46R6705.05
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                      710 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50502     120 Nm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                ZP50535     140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                ZP50535    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000567-I0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
M-2D                          e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30              195/60R16                             A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) S01)
                                         205/55R16
                                         K04)

                                         215/50R16
                                         K04)

                                         225/50R16
                                         K04) K45)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40, V50             195/55R16                         A01) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) ER1) K04)                         BF1) K01) S01)

                                         195/60R16
                                         K04)

                                         205/55R16
                                         K04)

                                         215/50R16
                                         K04) K33)

                                         215/55R16
                                         K04) K33)

                                         225/50R16
                                         K04) K33)

                                         235/50R16
                                         K02) K33)
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Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40               195/60R16                         A02) bis A10)
                (außer V40 Cross        N205)                             BF1) EF0)
                Country)
                                        205/55R16

                                        215/55R16
                                        A01) K01) K04) K13) K22)

                                        225/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) K01) K04) K13) K22) K25)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 205/60R16                         A01) bis A10)
                                        K03)                              BF1)

                                        215/55R16
                                        K01) K04)

                                        215/60R16
                                        K01) K04)

                                        225/55R16
                                        K01) K04)

                                        235/50R16
                                        K01) K04)

                                        235/55R16
                                        K01) K04)

                                        245/50R16
                                        K01) K04)

                                        255/50R16
                                        K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000567-I0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      205/55R16                         A01) bis A10)
                Hybrid                   K04) N215)                        A11) BF2) E58) EF0) K01)
                (Limousine, Kombi; außer
                Cross Country)           205/60R16
                                         K04) N215)

                                         215/55R16
                                         K04) K49)

                                         225/50R16
                                         K04) K49)

                                         225/55R16
                                         K04) K49)

                                         235/50R16
                                         K04) K49)

                                         245/50R16
                                         K02) K48) K49)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/65R16                         A02) bis A10)
                V60 Cross Country                                          BF2)
                                         225/60R16
                                         A01) K01)

                                         235/60R16
                                         A01) K01) K04)

                                         245/55R16
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000567-I0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                             e4*2007/46*1315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147     Volvo V60              215/55R16                         A02) bis A10)
                                       A93a)                             A11) BF2) EF0)

                                        215/60R16
                                        A93a)

                                        215/65R16

                                        225/55R16
                                        A93a)

                                        225/60R16

                                        235/50R16
                                        A01) K02) K03)

                                        235/55R16
                                        A01) K02) K03)

                                        245/50R16
                                        A01) K01) K02)

                                        245/55R16
                                        A01) K01) K02)

                                        255/50R16
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70              205/60R16                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)          A93) N215)                        BF3)

                                        215/55R16
                                        A93) N225)

                                        225/55R16
                                        A01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/50R16
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000567-I0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A                             e9*2001/116*0057*..
A-2D                          e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo S80              205/60R16                          A02) bis A10)
                                       A93) N215)                         BF3) E58)

                                        215/55R16
                                        A93) N225)

                                        225/55R16
                                        A01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/50R16
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70             215/65R16                          A01) bis A10)
                                       K03)                               BF3)

                                        225/60R16
                                        K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000567-I0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000567-I0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705


BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000567-I0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R6705



K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
         Stoßleiste umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K45)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf eine
         Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
         Blechradhauskante anzulegen.

K48)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der Radmitte
         zur umzulegen und aufzuweiten
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
         klemmen.

K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

Die Anlage 13b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.07.2021