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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  46R8755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          46R8755.03
Radausführungskennz.:                                   46R8755.03
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: *)                                      630 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2050 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP50337     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ             205/40R18                                 A02) bis A10)
                                       N215)                                     BF1)

                                         215/40R18
                                         A01) K03)

                                         225/35R18
                                         A01) K01) K04)

                                         225/40R18
                                         A01) K01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                         N215)                K04)               BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                              e13*98/14*0087*..
SGG                             e11*2001/116*0242*..
SGG                             e11*2001/116*0317*..
SGS                             e1*2001/116*0209*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169      Subaru Forester          215/45R18                               A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
                                         225/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          225/45R18                               A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis                                             BF1)
                EG-Genehmigungs-Nr. 225/50R18
                e13*2001/116*0982*08) A01) K01) K02) K35)

                                         235/45R18
                                         A01) K02)

                                         245/45R18
                                         A01) K01) K02) K35)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SJ                              e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177     Subaru Forester          225/50R18                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab                                        BF1)
                EG-Genehmigungs-Nr. 225/55R18
                e13*2001/116*0982*09)
                                         235/45R18

                                         235/50R18
                                         A01) K02) K03)

                                         245/45R18

                                         245/50R18
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
180             Subaru Legacy            205/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        N215)                             BF1) E41) K01) K15) T86)
                Serienreifen 215/45R18
                ww. 215/50R17 jedoch     205/45R18 M+S
                nicht Ausführung         W215)
                Outback)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                         e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                         e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy            205/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen ohne       T86)                              BF1) E42) K01) K15)
                Serienreifen 215/45R18
                od. 215/50R17 und        215/40R18
                nicht Ausführung         T89)
                Outback)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Subaru Legacy             215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                           BF1)
                kleinsten Serienreifen in 215/45R18
                16Zoll oder 17Zoll)       A01) K35)

                                         225/40R18
                                         A01) K01) K35)

                                         225/45R18
                                         A01) G1T) K01) K13) K22) K35)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195     Subaru Legacy             225/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                           BF1) K01) K13) K22) K35)
                kleinsten Serienreifen in
                18Zoll)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Legacy Outback 215/55R18                             A02) bis A10)
                                       N225)                                BF1)

                                         225/50R18

                                         225/55R18

                                         235/50R18

                                         245/45R18

                                         245/50R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                            e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV              215/50R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                                          A93) BF1) K01)
                                        225/50R18
                                        K02)

                                        235/45R18

                                        245/45R18
                                        K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50337
       Anzugsmoment: 110 Nm

E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
       serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
       215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16, 205/65R16, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K35)   An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 7a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 46R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2021