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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  46R8755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          46R8755.05
Radausführungskennz.:                                   46R8755.05
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                      630 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2065 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP50573     120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                12
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X                              e11*2007/46*1451*..
X                              e2*2007/46*0129*..
X                              e2*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Mercedes Citan          215/40R18                         A01) bis A10)
                                        T89)                              BF1) K116)

                                        225/40R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000718-B0-104
Anlage-Nr. :                12
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8755


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50573
       Anzugsmoment: 120 Nm

K116) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
      Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
      Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 12 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 46R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2021