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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MICHELLE
               Typ                             MICHELLE 5514
               Radgröße                        5.5JX14 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               45501        MICHELLE 5514 / Ø63,3x60,1          4/100/60,1          35         590    1885

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49881
               Herstellerzeichen               itWheels-1A
               Radtyp und Ausführung           MICHELLE 5514 (s.o.)
               Radgröße                        5.5JX14 H2
§22 49881*06




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                      26                 49021
               S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   105                      26                 49021
               S03     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   110                      -                  49033

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Dacia
                                               Nissan
                                               Renault

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Logan (I)        50-65         165/80R14   A31 R37                          A14 A19 B03
               SD/SR                  50-65         165R14      A31 R37                          Sth S02
               e2*2001/116*           50-65         175/70R14   A12 R37
               0314*00-61;            50-77         185/70R14   A12
               0323*00-29;            50-77         195/65R14   A12
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               Dacia Logan MCV (I)    50-77         185/70R14   A11                              A14 A19 B03
               SD/SR                  50-77         195/65R14   A12                              Car S02
               e2*2001/116*
               0314*00-61;
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Kombi
               Dacia Sandero (I)      50-77         165/80R14   A11                              A14 A19 B03
               SD/SR                  50-77         165R14      A11                              Flh S02
               e2*2001/116*           50-77         175/70R14   A11
§22 49881*06




               0314*00-61;            50-77         185/70R14   A11
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Spring           19            165/70R14                                    A12 A14 A19
               DBG                    19            175/65R14                                    A58 Y85 ZAB
               e9*2018/858*11001*..   19            185/60R14   A01 K2b K6w                      S02
               - Elektro
               Nissan Micra (III)     48-65         165/70R14                                    A12 A14 A19
               K12                    48-65         175/65R14   A01 K1c K2c                      B03 Flh S01
               e11*2001/116*0195*.    48-65         185/60R14   A01 K1c K2c
                                      48-65         195/60R14   A01 K1c K2c K42
               Nissan Micra (IV)      59, 72        165/70R14   K1a K1b                          A01 A12 A14
               K13                    59, 72        175/65R14   K1c                              A19 Flh S03
               e13*2007/46*1111*..    59, 72        185/60R14   K1c K2b
               incl. Facelift 2014    59, 72        185/65R14   K1c K2b K6g K6i K8c
               Renault Clio (II)      40-72         165/65R14   A30 R37                          A14 A19 S01
               B                      40-72         175/60R14   A30 R37
               e2*93/81*0126*..       40-72         185/55R14   A30
               e2*98/14*0126*..       40-79         185/60R14   A30
                                      40-79         195/55R14   A01 A12 K1b K2b K42 K46
                                      42-79         175/65R14   A30 R09
               Renault Megane (I)     47-84         175/65R14                                    A12 A14 A19
               BA                     47-84         175/70R14   R09                              B02 B03 S01
               e2*93/81*0010*..       47-84         185/55R14   T79
               e2*98/14*0010*..       47-84         185/60R14
                                      47-84         185/65R14   A01 K42 R09
                                      47-84         195/55R14   A01 K42
                                      47-84         195/60R14   A01 K2b K42
                                      51,5          165/65R14   T79
                                      51,5          175/60R14   T79



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Megane (I)      47-70          175/70R14   R09                                   A12 A14 A19
               Break                   47-70          185/65R14                                         B02 B03 S01
               KA
               e2*98/14*0192*..
               Renault Megane (I)      66-84          175/65R14                                         A12 A14 A19
               Cabrio                  66-84          185/55R14                                         B02 B03 S01
               EA                      66-84          185/60R14
               e2*93/81*0103*..        66-84          195/55R14
               e2*98/14*0103*..
               Renault Megane (I)      47-83,5        175/65R14                                         A12 A14 A19
               Classic                 47-83,5        175/70R14   R09                                   B02 B03 S01
               LA                      47-83,5        185/55R14   T79
               e2*93/81*0072*..,       47-83,5        185/60R14
               e2*98/14*0072*..        47-83,5        195/55R14
               Renault Megane (I)      66-83,5        175/65R14                                         A12 A14 A19
               Coupé                   66-83,5        175/70R14   R09                                   B02 B03 S01
               DA                      66-83,5        185/55R14   T79
               e2*93/81*0009*..        66-83,5        185/60R14
               e2*98/14*0009*..        66-83,5        185/65R14   A01 K42 R09
§22 49881*06




                                       66-83,5        185/65R14   A01 K42 X04
                                       66-83,5        195/55R14   A01 K42
                                       66-83,5        195/60R14   A01 K2b K42
               Renault Scenic (I)      55-66          175/70R14   A13                                   A14 A19 B02
               JA                      55-66          185/65R14   A12                                   B03 X04 S01
               e2*93/81*0068*..,
               e2*98/14*0068*..
               Renault Twingo (I)      40-55          155/65R14                                         A12 A14 A19
               C06, 06                                                                                  B03 S01
               G391,
               e2*93/81*0071*..
               e2*98/14*0071*..
               Renault Twingo (II)     43             175/65R14   A01 A12 G03                           A14 A19 B03
               N                       43             185/60R14   A01 A12 G50                           Flh S02
               e2*2001/116*0359*..;    43-56          165/65R14   A33 R37
               e2*2007/46*0122*..      43-75          195/55R14   A12
               - incl. Facelift 2012   47-75          175/65R14   A12 LT1
                                       47-75          175/65R14   A33 LT2
                                       47-75          185/60R14   A12
                                       47-75          195/60R14   A12


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 49881*06




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 8
               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
§22 49881*06




               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
               sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 8
               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 49881*06




               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               LT1    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               9,85 m bzw. 3,5 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               LT2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               10,55 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8
               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X04      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
§22 49881*06




               ZAB Abweichend von der im Gutachten angegebenen Zentrierart des Sonderrades hat dieser
               Fahrzeugtyp eine „Lochkreiszentrierung“.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. Mai 2024




               Wagner                                                            00427529.DOC JR-BW
§22 49881*06




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim