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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      tyremotive GmbH
                                  Steigweg 24 // Geb. 61
                                  97318 Kitzingen

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MICHELLE
Typ                               MICHELLE 5514
Radgröße                          5,5Jx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
45501        MICHELLE 5514 / FZ04 Ø63,3 -          4/100/56,6         35        590    1885
             Ø56,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49881
Herstellerzeichen                 itWheels
Radtyp und Ausführung             MICHELLE 5514 (s.o.)
Radgröße                          5,5Jx14H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                  26
S03       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                  26
S04       Mutter M12x1,5               60° Kegel      100                  -
S05       Mutter M12x1,5               60° Kegel      140                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          51, 63, 74    175/80R14   A91                             A14 A19 Flh
KL1T                    51, 63, 74    185/70R14   A91                             Lim S05
e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    185/75R14   A91
                        51, 63, 74    195/65R14   A91
                        51, 63, 74    195/70R14   A91
Chevrolet Aveo          53-74         175/65R14   A30 R37                         A14 A19 Flh
KLAS                    53-74         185/60R14   A30                             S04
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        155/65R14                                   A12 A14 A19
KL1M                    50, 60        165/60R14   A01 K1c                         Flh S04
e4*2007/46*0129*..      50, 60        165/65R14   A01 K1c
- incl. Facelift 2013   50, 60        175/60R14   A01 K1c K2b
                        50, 60        175/65R14   A01 K1c K2b
                        50, 60        185/55R14   A01 K1c K2b K3i K5d K6i K8e
                        50, 60        185/60R14   A01 K1c K2b K3i K5d K6i K8e
Dae./Chev. Kalos        53-74         175/65R14   A30 R37                         A14 A19 Flh
KLAS                    53-74         185/60R14   A01 A30 K1a K1b                 Lim S04
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78         175/65R14   R37                             A12 A14 A19
KLAT, SUPT              55-78         185/60R14   A01 K42 K56                     B02 Nk1 S02
e4*96/27,98/14,         55-78         195/60R14   A01 K2b K42 K56
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira           66-98         185/65R14                                   A12 A14 A19
KLAJ, UU6J, SUPJ        66-98         195/60R14   Car                             B02 B03 Snu
e4*96/27,97/27,         66-98         195/60R14   A01 K42 Lim                     S04
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Opel Adam               51-74         175/70R14   A33                             A14 A19 A58
S-D                     51-74         185/70R14   A33                             Y84 S03
e1*2001/116*            51-74         195/65R14   A33
0379*22-..
Opel Astra-G         48-55            165/70R14   R09 T81 T85                     A12 A14 A19
T98, T98/NB, T98V    48-85            175/70R14   R37 T84 T88                     B03 Flh Nk1
e1*97/27,98/14*      48-92            185/65R14                                   Sth S02
0086,0092,0101*..    48-92            185/70R14   R09
                     55               165/80R14   M+S R09 T84 T85
                     55               175/80R14   R09
Opel Astra-G Caravan 48-85            175/70R14   R37 T84 T88                     A12 A14 A19
T98/Kombi, T98V      48-92            185/65R14                                   B03 Car Nk1
e1*97/27,            48-92            185/70R14   R09                             S02
98/14*0087*..,       48-92            195/65R14
e1*97/27*0092*..




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-C            43-92        175/65R14                                           A12 A14 A19
Corsa-C                 43-92        175/65R14     M+S                                   B03 Nk1 S02
e1*98/14*0148*..        43-92        185/60R14
                        43-92        195/55R14     A01 K2b K42
                        43-92        205/55R14     A01 K1b K2b K41 K42 K44 K56
Opel Corsa-D            44-74        185/70R14     A13                                   A14 A19 B03
S-D, S-D/Van            44-74        195/65R14     A31                                   Flh S02
e1*2001/116*            55           175/70R14     A13 R09
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E            51-74        175/70R14     A33                                   A14 A19 B03
S-D, S-D/Van            51-74        185/70R14     A33                                   Flh S03
e1*2001/116*            51-74        195/65R14     A91
0379*30-..;             51-74        195/70R14     A12
e1*2007/46*0505*08-..   51-74        205/60R14     A12
Opel Karl               55           165/65R14     A90                                   A14 A19 A58
D-A                     55           165/70R14     A12                                   Flh OK4 S05
e4*2007/46*0957*..      55           175/60R14     A01 A12 K1a K8c
                        55           175/65R14     A01 A12 K1a K8c
Opel Karl               55           165/65R14     A90                                   A14 A19 A58
D-A                     55           165/70R14     A12                                   Flh OK5 S05
e4*2007/46*0957*..      55           175/60R14     A01 A12 K1a K8c
                        55           175/65R14     A01 A12 K1a K8c
                        55           185/60R14     A01 A12 K1c K2b K8c
                        55           195/55R14     A01 A12 K1c K2c K8i
                        55           195/60R14     A01 A12 K1c K2c K5b K8i
Opel Meriva-A           64,66        175/70R14     A11 T84                               A14 A19 B03
X01Monocab              64,66        185/65R14     A11                                   Nk1 V14 S02
e1*2001/116*0215*..     64,66        185/70R14     A11
                        64,66        195/60R14     A33
                        64,66        195/65R14     A33
                        64,66        205/60R14     A01 A12 K2b K46 K56

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                    Seite 6 von 8
K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V14    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 175/70R14         205/60R14
Nr. 2 185/50R14         195/45R14, 215/40R14, 225/40R14
Nr. 3 195/45R14         215/40R14, 225/40R14

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. September 2015




Coen                                                                                  00235163.DOC




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