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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MICHELLE
               Typ                             MICHELLE 5514
               Radgröße                        5.5JX14 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               45501        MICHELLE 5514 / Ø63,3x57,1          4/100/57,1          35         590    1885

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49881
               Herstellerzeichen               itWheels-1A
               Radtyp und Ausführung           MICHELLE 5514 (s.o.)
               Radgröße                        5.5JX14 H2
§22 49881*06




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      26                 49020

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Arosa              37-55        165/60R14   A11 R37 T75 T79                  A14 A19 B03
               6H, 6HS                 37-55        185/50R14   A12 R37                          S01
               e1*95/54*,              37-74        175/60R14   A11 R37
               98/14*0049*..,          37-74        185/55R14   A12
               e9*98/14*0037*..        37-74        185/60R14   A01 A12 G01 K2b K42
               Seat Mii                44, 50, 55   165/70R14   A33                              A14 A19 Flh
               AA, AAN                 44, 50, 55   175/65R14   A90                              NoE S01
               e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   185/60R14   A12
               e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   185/65R14   A12
                                       44, 50, 55   195/55R14   A01 A12 K1a K2b
                                       44, 50, 55   195/60R14   A01 A12 K1a K2b
               Seat Mii electric       61           165/70R14   A33                              A14 A19 Flh
               AA                      61           175/65R14   A90                              S01
               e13*2007/46*1168*..     61           185/60R14   A12
               - Elektro               61           185/65R14   A12
                                       61           195/55R14   A01 A12 K1a K2b
                                       61           195/60R14   A01 A12 K1a K2b
               Skoda Citigo            44, 50, 55   165/70R14   A33                              A14 A19 Flh
§22 49881*06




               AA, AAN                 44, 50, 55   175/65R14   A90                              NoE S01
               e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   185/60R14   A12
               e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   185/65R14   A12
               - incl. Facelift 2017   44, 50, 55   195/55R14   A01 A12 K1a K2b
                                       44, 50, 55   195/60R14   A01 A12 K1a K2b
               Skoda Citigo E IV       61           165/70R14   A33                              A14 A19 Flh
               AA                      61           175/65R14   A90                              S01
               e13*2007/46*1169*..     61           185/60R14   A12
               - Elektro               61           185/65R14   A12
                                       61           195/55R14   A01 A12 K1a K2b
                                       61           195/60R14   A01 A12 K1a K2b
               VW cross UP!            55, 66       165/70R14   A33                              A14 A19 Flh
               AA                      55, 66       175/65R14   A90                              KMV S01
               e13*2007/46*1167*..     55, 66       185/60R14   A12
               - incl. Facelift 2016   55, 66       185/65R14   A12
                                       55, 66       195/55R14   A12
                                       55, 66       195/60R14   A12
               VW e-UP!                60,61        165/70R14   A33                              A14 A19 Flh
               AA, AAN                 60,61        175/65R14   A90                              S01
               e13*2007/46*1167*..;    60,61        185/60R14   A12
               e13*2007/46*1182*..     60,61        185/65R14   A12
               - incl. Facelift 2016   60,61        195/55R14   A01 A12 K1a K2b
               - Elektro               60,61        195/60R14   A01 A12 K1a K2b
               VW Lupo                 37-55        165/60R14   A11 R37 T75 T79                  A14 A19 B03
               6X, 6E                  37-55        185/50R14   A12 R37                          N3L S01
               e1*97/27,98/14,         37-77        175/60R14   A11 R37
               2001/116*               37-77        185/55R14   A12
               0085,0114*..            37-77        185/60R14   A01 A12 G01 K2b K42




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW UP!                  44-66        165/70R14     A33                                   A14 A19 Flh
               AA, AAN                 44-66        175/65R14     A90                                   NoE Npf S01
               e13*2007/46*1167*..;    44-66        185/60R14     A12
               e13*2007/46*1182*..     44-66        185/65R14     A12
               - incl. Facelift 2016   44-66        195/55R14     A01 A12 K1a K2b
                                       44-66        195/60R14     A01 A12 K1a K2b


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 49881*06




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6
               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
§22 49881*06




               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
               Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
               somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
§22 49881*06




               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. Mai 2024




               Wagner                                                            00427528.DOC JR-BW
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