GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber tyremotive GmbH Steigweg 24 // Geb. 61 97318 Kitzingen Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MICHELLE Typ MICHELLE 5514 Radgröße 5,5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 45504 MICHELLE 5514 / ohne Ring 4/108/63,4 40 640 1865 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49881 Herstellerzeichen itWheels-1A Radtyp und Ausführung Michelle 5514 (s.o.) Radgröße 5,5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 60° Kegel 100 - S03 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Mazda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Escort, -/Orion 43-85 175/65R14 R37 0A1 A02 A04 ABL,AFL, AAL, ANL 43-85 185/60R14 A05 A08 A09 e11*93/81* A12 A14 A19 0051,52,53,54*.. B02 B03 S03 Ford Fiesta 44-99 175/65R14 A90 0A1 A02 A04 JA8, JR8 44-99 185/60R14 A12 A05 A08 A09 e9*2001/116*0069*..; 44-99 195/55R14 A12 A14 A19 B02 e9*2007/46*0002*..; 44-99 195/60R14 A12 Flh S03 DE*2007/46*0072*..; e13*2007/46*1058*..; - incl. ab Modell 2013 Ford Fiesta 37-66 165/60R14 A11 R09 T75 T79 0A1 A02 A04 JAS, JBS 37-66 165/60R14 A01 A11 G22 R37 T75 T79 A05 A08 A09 e13*93/81,95/54* 37-66 175/65R14 A12 R09 A14 A19 B02 0008,0009*.. 37-66 185/50R14 A01 A12 K42 T77 B03 S02 37-76 165/65R14 A11 R09 T78 T79 37-76 185/55R14 A01 A12 K42 R09 T78 T79 37-76 185/55R14 A01 A12 G22 K42 T78 T79 37-76 185/60R14 A01 A12 G50 K42 Ford Fiesta 43-74 175/65R14 0A1 A02 A04 JH1, JD3 43-74 185/55R14 A01 A11 K1b K2b T78 T79 A05 A08 A09 e1*98/14*0191*.., 43-74 185/60R14 A01 A11 K1b K2b A14 A19 Flh e1*2001/116*0210*.. 43-74 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b S03 43-74 195/60R14 A01 A12 K1a K1b K2b Ford Focus 55-74 175/70R14 R37 0A1 A02 A04 D . W, D . X 55-85 185/65R14 A05 A08 A09 e13*97/27*, 98/14*, 85-96 175/70R14 M+S R37 A12 A14 A19 0037-40, 56-58*.. 96 185/65R14 M+S B02 B03 Car Flh Sth S03 Ford Fusion 50-74 185/60R14 K1a K2b M+S 0A1 A01 A02 JU2 A04 A05 A08 e1*98/14*0194*.. A09 A11 A14 A19 S03 Ford Mondeo 66-96 185/65R14 0A1 A02 A04 BAP, BAW 66-96 195/60R14 A05 A08 A09 e1*95/54*0046*.., 66-96 205/60R14 A12 A14 A19 e1*98/14*0124*.. B02 B03 S03 Ford Mondeo 66-96 185/65R14 0A1 A02 A04 BFP, BFW 66-96 195/60R14 A05 A08 A09 e1*95/54*0045*.., 66-96 205/60R14 A12 A14 A19 e1*98/14*0125*.. B02 B03 S03 Ford Mondeo 65-100 185/65R14 0A1 A02 A04 GBP 65-100 195/60R14 A05 A08 A09 G274 A12 A14 A19 B02 B03 S03 Ford Puma 66-92 165/65R14 M+S R09 0A1 A02 A04 ECT 66-92 175/60R14 M+S A05 A08 A09 e13*95/54*0024*.. 66-92 185/60R14 M+S A12 A14 A19 B02 B03 S03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mazda 121 37-66 165/60R14 R09 T75 0A1 A02 A04 JASM, JBSM 37-66 165/60R14 A01 G22 R37 T75 A05 A08 A09 e13*93/81,95/54* 37-66 165/65R14 M+S R09 A12 A14 A19 0010,0011*.. 37-66 175/60R14 A01 G13 R37 B02 B03 S02 37-66 175/65R14 R09 37-66 185/50R14 A01 K42 T77 37-66 185/55R14 A01 G22 K42 37-66 185/60R14 A01 G50 K42 Mazda 2 50-74 175/65R14 A13 0A1 A02 A04 DY 50-74 185/55R14 A13 A05 A08 A09 e1*2001/116*0212*.. 50-74 185/60R14 A13 A14 A19 B03 50-74 195/55R14 A01 A12 K1c K2b Flh S03 50-74 195/60R14 A01 A12 K1c K2b Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 4 von 6 A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G13 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 13 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G22 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 5 von 6 G50 Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T77 Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 6 von 6 T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juni 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 24. Juni 2014 Coen 00213140.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim