GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller tyremotive GmbH
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Auftraggeber tyremotive GmbH
Steigweg 24 // Geb. 61
97318 Kitzingen
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MICHELLE
Typ MICHELLE 5514
Radgröße 5,5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
45502 MICHELLE 5514 / FZ04 Ø63,3 - 4/100/56,6 42 590 1825
Ø56,6
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49881
Herstellerzeichen itWheels-1A
Radtyp und Ausführung Michelle 5514 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 60° Kegel 100 26
S03 Schraube M12x1,5 60° Kegel 110 26
S04 Mutter M12x1,5 60° Kegel 100 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
Hersteller tyremotive GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 53-74 175/65R14 R37 0A1 A02 A04
KLAS 53-74 185/60R14 A05 A08 A09
e4*2001/116* A12 A14 A19
0063*18-.. Flh S04
Chevrolet Spark 50, 60 155/65R14 A91 0A1 A02 A04
KL1M 50, 60 165/60R14 A12 A05 A08 A09
e4*2007/46*0129*.. 50, 60 165/65R14 A12 A14 A19 Flh
- incl. Facelift 2013 50, 60 175/60R14 A12 S04
50, 60 175/65R14 A12
50, 60 185/55R14 A01 A12 K1c
50, 60 185/60R14 A01 A12 K1c
Dae./Chev. Kalos 53-74 175/65R14 R37 0A1 A02 A04
KLAS 53-74 185/60R14 A05 A08 A09
e4*98/14*0063*.., A12 A14 A19
e4*2001/116 Flh Lim S04
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 175/65R14 R37 0A1 A02 A04
KLAT, SUPT 55-78 185/60R14 A05 A08 A09
e4*96/27,98/14, A12 A14 A19
2001/116* B02 Nk1 S02
0002,0017*..
Daewoo Nubira 66-98 185/65R14 0A1 A02 A04
KLAJ, UU6J, SUPJ 66-98 195/60R14 Car A05 A08 A09
e4*96/27,97/27, 66-98 195/60R14 A01 K42 Lim A12 A14 A19
98/14,2001/116* B02 B03 Snu
0004,0018,0025*.. S04
Opel Adam 51,64,74 175/70R14 A33 0A1 A02 A04
S-D 51,64,74 185/70R14 A33 A05 A08 A09
e1*2001/116* 51,64,74 195/65R14 A91 A14 A19 A58
0379*22-.. Y84 S03
Opel Astra-F 42-55 175/65R14 0A1 A02 A04
Astra F-Lfw 42-55 185/60R14 A05 A08 A09
F972 42-55 195/55R14 A12 A14 A19
42-55 195/60R14 B03 Nk1 V14
S02
Opel Astra-F 40-100 175/65R14 0A1 A02 A04
Astra-F, /-F-CC, T92 40-100 185/60R14 A05 A08 A09
G065, F857, 40-100 195/55R14 A12 A14 A19
e1*96/79*0074*.., 40-100 195/60R14 B03 Nk1 V14
e1*98/14*0074*.. S02
Opel Astra-F Cabriolet 52-85 175/65R14 0A1 A02 A04
A. F-Cabr.,T92/Conv 52-85 185/60R14 A05 A08 A09
G372, 52-85 195/55R14 A12 A14 A19
e1*96/79*0076*.. 52-85 195/60R14 B03 Nk1 V14
S02
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-F Caravan 110 175/65R14 M+S 0A1 A02 A04
A. F-Car., T92/Kom. 110 185/60R14 M+S A05 A08 A09
F854, 110 195/60R14 A12 A14 A19
e1*96/79*0075*.., 40-100 175/65R14 B03 Nk1 V14
e1*98/14*0075*.. 40-100 185/60R14 S02
40-100 195/55R14
40-100 195/60R14
Opel Corsa-B 33-66 165/65R14 0A1 A02 A04
Corsa B, S93 33-66 175/60R14 A01 K1c K2b K42 A05 A08 A09
G290, 33-66 185/50R14 A01 K1c K2b K42 A12 A14 A19
e1*96/27,98/14* 33-66 185/55R14 A01 K1c K2b K42 S02
0053*.. 33-66 185/60R14 A01 G03 K1c K2b K42
78-80 165/65R14 M+S R09
78-80 175/65R14 A01 K1c K2b K42 M+S R09
78-80 185/60R14 A01 K1c K2b K42
Opel Corsa-C 43-92 175/65R14 M+S 0A1 A02 A04
Corsa-C 43-92 175/65R14 A05 A08 A09
e1*98/14*0148*.. 43-92 185/60R14 A12 A14 A19
43-92 195/55R14 B03 Nk1 Op9
S02
Opel Meriva-A 64,66 175/70R14 A11 T84 0A1 A02 A04
X01Monocab 64,66 185/65R14 A11 A05 A08 A09
e1*2001/116*0215*.. 64,66 185/70R14 A11 A14 A19 B03
64,66 195/60R14 A33 Nk1 S02
64,66 195/65R14 A33
Opel Tigra-A 66-78 175/65R14 R09 0A1 A02 A04
S93 Coupe 66-78 185/60R14 A05 A08 A09
e1*93/81, 95/54, A12 A14 A19
98/14*0014*.. B03 Nk1 S02
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
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Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.
Op9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
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Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V14 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/70R14 205/60R14
Nr. 2 185/50R14 195/45R14, 215/40R14, 225/40R14
Nr. 3 195/45R14 215/40R14, 225/40R14
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juni 2014 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55033814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MICHELLE 5514
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. Juni 2014
Coen 00213133.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim